Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass Allgemeinmediziner und Fachärzte die Atteste ausstellen sollen – mehr dazu in Impfpflicht: Entwurf fertig (9.12.2021). Der Obmann der Sektion Allgemeinmedizin in der Ärztekammer Steiermark, Alexander Moussa, befürchtet dadurch noch mehr Bürokratie und enormen Druck: „Wir haben Sorgen, dass die Regelversorgung durch lange Gesprächszeiten und Diskussionen in den Ordinationen leidet. Wir haben auch Sicherheitsbedenken für unsere Teams und uns selbst, wenn hier nicht wunschgemäß eine Impfbefreiungen ausgestellt werden kann.“
Impfbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Laut Gesundheitsministerium darf eine Impfbefreiung bei bestätigten Allergien gegen Inhaltsstoffe, bis zu sechs Monate nach einer Organtransplantation, bis zu drei Monate nach einer Stammzellentransplantation oder bei einem akuten Schub einer schweren Autoimmunerkrankung ausgestellt werden. Grundsätzlich von der Impfpflicht befreit sind auch Schwangere, wobei eine Impfung ab dem zweiten Drittel einer Schwangerschaft „ausdrücklich empfohlen“ wird, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen) bei der Präsentation des Entwurfs am Donnerstag sagte.
Die Impfbefreiungen müssen in ein Register eingetragen werden, Gefälligkeitsatteste sollen mit hohen Strafen geahndet werden. Diese Letztverantwortung sollte laut Ärztekammer ohnehin besser von der Behörde übernommen werden. „Wir unterstützen sehr gerne die Behörden, allerdings muss letztentscheidend die Sanitätsbehörde, die Amtsärzte oder Kontrollärzte der Sozialversicherung hierfür dienen“, so Moussa.
CoV-Demonstration für Sonntag angekündigt
Über die Impfpflicht hinwegsetzen und strafbar machen könnten sich laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums österreichweit bis zu eine Million Menschen. Viele werden auch am Sonntag wieder in Graz ihrem Unmut Luft machen – die Polizei rechnet bei der angekündigten Demonstration gegen die CoV-Maßnahmen mit tausenden Menschen – mehr dazu in Polizei rüstet sich für CoV-Demonstration.