Symbolbild Familientherapie
Piybay
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„Licht ins Dunkel“

Schnelle Hilfe für Familien in Not

Wenn es einen Notfall gibt, dann ist oft schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig – genau diese leistet der Soforthilfefonds von „Licht ins Dunkel“. Familien mit minderjährigen Kindern finden dort Unterstützung.

Diesen Fonds gebe es nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr über, sagt die Geschäftsführerin von „Licht ins Dunkel“, Eva Radinger: „Hilfe oder ein Schicksal kennen keine Sommerpause – uns muss es Sommer und Winter geben, und täglich sehen wir, dass der Bedarf ein unheimlich großer ist und dass sich das Leben von einem zum anderen Moment plötzlich verändern kann.“

Wenn die Zukunft „von jetzt auf gleich vorbei ist“

Die Anträge von Familien werden täglich bearbeitet – und die Schicksalsschläge, die Familien miterleben, seien oft fürchterlich, schildert Radinger: „Wo ein Familienvater mit 30 Jahren gestorben ist und die Mutter jetzt mit den drei Kindern dasteht. Das Leben war ganz anders geplant: Es gibt viele Kredite aufs Haus, es gibt einfach so viele Aufgaben. Die Zukunft der Familie ist von jetzt auf gleich vorbei, und man muss einfach nur schauen, wie man die nächsten Tage, Wochen und Monate über die Runden kommt – da hat man noch gar keine Zeit, die Trauer zu bewältigen, sondern muss wirklich schauen, dass die Fixkosten auch bezahlt werden können.“

Hilfe innerhalb kürzester Zeit

Die Soforthilfe von „Licht ins Dunkel“ ist österreichweit für alle Familien da, wenn minderjährige Kinder im Haus sind und eine plötzliche Notsituation eintritt. Um die Hilfe zu bekommen, seien aber auch bestimmte Informationen notwendig: „Das heißt, wir brauchen ärztliche Atteste, die Bestätigung vom Gemeinde- oder Jugendamt, dass die Familie auch wirklich dort gemeldet ist, weil wir ja auch aufpassen müssen, was mit dem Spendengeld passiert.“

Innerhalb von wenigen Tagen wird den Familien geholfen: Entweder das Geld wird aufs Bankkonto überwiesen, oder etwa die Miete der Familie wird übernommen, „damit die Familie nicht noch mit mehr Bürokratie belastet werden musst“, so Radinger.

Auch Zuzahlungen bei Therapiekosten

Die Aushilfen werden für Familien mit behinderten Kindern sowie Familien mit minderjährigen Kindern in Form von Zuzahlungen zu Behindertenbehelfen, Therapiekosten und Therapiematerialien gegeben; weiters können Familien in sozialer Not mit Aushilfen für den täglichen Lebensbedarf sowie mit Zuzahlungen zu Miet-, Strom- und Heizrückständen unterstützt werden.

Auch Kindergärten, Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie Sonderpädagogischen Zentren konnte mit Zuzahlungen zu Schulveranstaltungen, wie z.B. Schullandwochen, Sportwochen, Skikursen, heilpädagogischen Voltigieren, oder Therapiematerialien geholfen werden.