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Politik

Abgabe für Leerstand und Zweitwohnsitze geplant

ÖVP und SPÖ wollen in der Steiermark eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe einführen, allerdings soll es den Gemeinden freistehen, diese auch einzuheben. Die schwarz-rote Koalition ist sich einig, Kritik kommt von den Grünen und der FPÖ.

Die schwarz-rote Koalition ist sich nach der Unterausschusssitzung des Landtags am Mittwoch einig: Man habe sich auf die neue Raum- und Bauordnung geeinigt, hieß es in einer Aussendung der beiden Regierungsparteien.

Abgabe zur Entlastung der Gemeindehaushalte

Vorgesehen ist unter anderem eine neue Regelung für leer stehende Wohnungen sowie Zweitwohnsitze: Gemeinden sollen eine Abgabe einführen können, um ihre Gemeindehaushalte zu entlasten, denn sowohl für leere Wohnungen als auch für Zweitwohnsitze müsse Infrastruktur erhalten werden – wobei es den Gemeinden überlassen wird, ob sie die Abgabe dann auch tatsächlich einheben, sagt Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes Steiermark: „Die neue Zweitwohnsitzabgabe dient als Ersatz für die derzeit gültige Ferienwohnungsabgabe. Für die Gemeinde ist das aber eine Kann-Bestimmung, das heißt, die Gemeinden können, müssen aber nicht.“ Maßstab für die Höhe der neuen Steuer soll die Nächtigungsabgabe sein – diese liegt derzeit pro Nacht bei 1,50 Euro. Auch soll es je nach Wohnungsgröße Abstufungen geben.

Abgabe für Leerstand und Zweitwohnsitze

ÖVP und SPÖ wollen in der Steiermark eine Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe einführen, allerdings soll es den Gemeinden freistehen, diese auch einzuheben. Die schwarz-rote Koalition ist sich einig, Kritik kommt von den Grünen und der FPÖ.

Mit der Abgabe soll ein Ausgleich geschaffen werden können, außerdem soll Wohnen dadurch leistbarer und zugänglicher werden. Für Wolfgang Dolesch (SPÖ) ist die geplante neue Steuer ein Beitrag zu einer größeren Gerechtigkeit, da den Gemeinden auch durch leerstehende Wohnungen Infrastrukturkosten entstehen: „Neben diesem finanziellen Beitrag, den ich als Gerechtigkeit bezeichnet habe, ist es natürlich so: Wir wollen Leerstand vermeiden, denn wenn ein Wohnraum existiert, soll dieser auch genutzt werden, aber nicht nur sozusagen als Spekulationsobjekt im schlimmsten Fall oder für Ferienzwecke. Und wenn sich jemand Leerstand leisten möchte, dann wird man dafür bezahlen müssen.“

Ausnahmen: Dienstwohnungen und Pflegeaufenthalte

Ausnahmen von der Abgabenpflicht soll es unter anderem für „Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften“ geben.

Weiters soll es auch neue Raumplanungsregeln für das Bauen nahe von Tierhaltungsbetrieben geben. Auch eine Baulandmobilisierung sei angedacht, um Klimaschutzmaßnahmen zu setzen. Vorerst wurden nur Eckpunkte diskutiert, „die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden“, hieß es in der Aussendung.

Kritik von Grünen und FPÖ

Die steirischen Grünen zeigten sich am Mittwoch enttäuscht von der Unterausschusssitzung: Man habe sich eine konkrete Novelle erwartet, stattdessen „wurde nur ein dünnes und vages Punktationspapier vorgelegt“. Eine Novelle müsse her: „Uns ist egal, ob diese als Regierungsvorlage oder Abgeordneteninitiative kommt – wichtig ist, dass endlich gehandelt wird. Das Zögern und Zaudern muss endlich ein Ende haben.“

FPÖ-Abgeordneter Stefan Hermann ärgerte sich, weil noch während der Diskussion im Ausschuss von einer Einigung auf Social Media zu lesen war: Die steirische SPÖ führe so „Parlamentarismus ad absurdum“. Man erwarte sich von SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz Aufklärung darüber, „wie er denn bereits eine solche Abgabe verkünden kann, bevor das zuständige Gremium mit den Erstberatungen über den Vorschlag fertig ist“.