Gericht

Verjährt: Klage von Pflegekind abgewiesen

Die Klage eines ehemaligen Pflegekindes, das Anfang der 70er Jahre bei einer Kindsmörderin untergebracht war und misshandelt wurde, ist nun vom Grazer Oberlandesgericht endgültig abgewiesen worden: Der Fall sei verjährt.

Der Steirer hatte das Land auf 600.000 Euro Entschädigung geklagt. Als dies abgewiesen worden war, ging er – unterstützt durch Crowdfunding – in die nächste Instanz – mehr dazu in Als Pflegekind missbraucht – Fall in zweiter Instanz (16.3.2021) und Als Pflegekind missbraucht: Klage abgewiesen (16.2.2021).

Ansprüche verjährt

Nun wurde die Klage des ehemaligen Pflegekindes endgültig abgewiesen: Die Ansprüche seien verjährt. In der Gerichtsentscheidung wird unter anderem argumentiert, dass Janka schon im Jahr 1987 Einsicht in seinen Jugendamtsakt hatte und schon damals hätte wissen können, dass seine Pflegemutter wegen Mordes an einem Neugeborenen verurteilt war.

„Wie kann man das von einem Traumatisierten erwarten?“

Er hätte demnach seit damals schon eine Klage einbringen können. Der Kläger entgegnet, dass er damals den Akt nur unter Zeitdruck und Aufsicht eines zur Eile drängenden Beamten eine Stunde lang sehen und sich kein Bild habe machen können.

„Wie kann jemand 270 Seiten Akten verstehen, der nicht mal lesen kann oder eine schulische Bildung hat; gleichzeitig traumatisiert ist, gleichzeitig nur auf der Suche nach seinen Eltern ist? Der Gutachter hatte selbst gesagt, nicht mal er kann in einer Stunde 270 Seiten verstehen. Wie kann man das von einem Traumatisierten erwarten der nicht mal lesen kann oder irgendein Verständnis von Amtsdeutsch hat?“, so der Kläger. Er muss nun rund 4.000 Euro Gerichtskosten zahlen – und wohl auch Anwaltskosten.