Die ehemalige Buchhalterin des GAK am Montag, 20. Dezember 2021 anl. der letzten Runde im Verfahren gegen den ehemaligen Fußball-Bundesliga-Erstligisten GAK im Grazer Straflandesgericht.
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Erster Tag im Rest des GAK-Verfahrens

Nach 14 Jahren Ermittlungen im Fall des ehemaligen Fußball-Bundesligaklubs GAK wird seit Montag in Graz verhandelt. Übrig blieb nur eine Anklage gegen eine ehemalige Buchhalterin – sie zeigte sich als Beitragstäterin geständig.

Die ehemalige Buchhalterin des GAK war auch Marketing-Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied: „Der Angeklagten wird zusammengefasst vorgeworfen, im Zeitraum von März 2000 bis Oktober 2006 dazu beigetragen zu haben, dass der ehemalige Präsident des GAK, Peter Svetits, an Profi-Fußballspieler und Trainer des GAK Lohnzahlungen leistete, ohne diese gegenüber der Finanz offenzulegen“, sagt Barbara Schwarz, die Mediensprecherin am Grazer Landesgericht für Strafsachen.

Urteil im GAK-Prozess erwartet

14 Jahre lang wurde ermittelt, und nun soll es noch vor Weihnachten ein Urteil im GAK-Prozess geben: Es geht unter anderem um Erlöse von Eintrittskarten, die unterschlagen worden sein sollen, um Schwarz-Geld an Spieler zu zahlen. Auch mehrere Ex-Präsidenten waren deshalb ins Visier der Justiz geraten. Schlussendlich muss sich aber nur die ehemalige Buchhalterin vor Gericht verantworten.

Die Vorwürfe gegen die ehemalige Mitarbeiterin gehen aber noch weiter, so Schwarz: „Es wird ihr überdies vorgeworfen, die ehemaligen Präsidenten des GAK, Rudolf Roth und Harald Sükar, dazu bestimmt zu haben, Finanzvergehen in Form von Verkürzung der Lohnsteuer und der Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu begehen.“ Daraus sei ein finanzieller Schaden von 920.000 Euro entstanden.

Schwarzgeld aus Kartenverkauf

Der Oberstaatsanwalt betonte zu Prozessauftakt, die Einstellungen der Verfahren sei im Falle von Peter Svetits wegen Verjährung erfolgt. Rudi Roth und Harald Sükar, die nächsten Präsidenten, seien „viel beschäftigte Geschäftsleute gewesen, die sich den GAK als Hobby geleistet haben“, meinte der Ankläger; sie hätten sicher „für administrative Dinge nicht viel Zeit aufgewendet“.

Ex-Präsidenten als Zeugen geladen

Wie auch schon beim Verfahren gegen den SK Sturm sollen auch beim GAK zudem Eintrittskartenerlöse unterschlagen worden sein, um die Schwarzzahlungen an die Spieler zu finanzieren – da gehe es laut Barbara Schwarz um 52.000 Euro: "Neben den umfassenden Einvernahmen der Angeklagten werden auch im Beweisverfahren Rudolf Roth, Harald Sükar und Peter Svetits sowie der zuständige Kriminalbeamte und der ehemalige Betriebsprüfer des GAK als Zeugen einvernommen werden.

Das Schwarzgeld, mit dem die Spieler teilweise bezahlt wurden, wurde aus verkauften, aber nicht in der Buchhaltung verrechneten Eintrittskarten lukriert – damit wurden indirekt auch die Bundesliga und der steirische Fußballverband geschädigt, da diese Anteile aus dem Eintrittskartenverkauf erhielten.

GAK-Prozess
ORF

Buchhalterin stellte Unterlagen zur Verfügung

Die heute 56-jährige Angeklagte war seit 2011 geständig und hatte von sich aus Unterlagen zur Verfügung gestellt. „Sie hat das System der Schwarzzahlungen nicht erfunden“, betonte die Verteidigerin – als die Beschuldigte 1997 zum GAK kam, gab es das System bereits.

„Ich bin während der ganzen Zeit beim GAK immer unter Druck gestanden“, erzählte die Angeklagte: „Man hat mir immer erklärt, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer“, gab sie in Bezug auf die gefälschten Abrechnungen an. Sie habe damals große private Probleme gehabt und hätte es sich nicht leisten können, ihre Arbeit zu verlieren.

„Sicher niemanden angestiftet“

Sie zeigte sich geständig, allerdings nur als Beitragstäterin, da sie immer auf Anweisung gehandelt habe. Sie habe damals große private Probleme gehabt und hätte es sich nicht leisten können, ihre Arbeit zu verlieren. Dass sie aber jemanden zu diesen Verkürzungen angestiftet habe, stellte sie massiv in Abrede: „Ich habe beigetragen, aber sicher niemanden angestiftet“, rechtfertigte sich die Ex-Buchhalterin. „Ich war als Angestellte weisungsgebunden“, betonte sie. „Natürlich wussten die Präsidenten, dass die Erlöse für Schwarzgeld-Zahlungen verwendet wurden“.

Zur Sprache kamen dann auch die Spielerverträge. Nicht alle Spieler hatten Schwarzgeld erhalten: „Die Jugendlichen oder nicht so populären Spieler nicht“, schilderte die Frau die Gepflogenheiten. Bei den prominenten Spielern hätten die Schwarzzahlungen „mindestens ein Drittel“ des Gehalts ausgemacht. Den Spielern wurde über die Barzahlung hinaus auch Autos zur Verfügung gestellt. „Die sind dann alle BMW gefahren?“, fragte Richter Erik Nauta. „Das kommt darauf an, wer Sponsor war“, antwortete die Angeklagte. Auch Wohnungszuschüsse sind in den Verträgen aufgelistet, „das wurde ganz normal über Sachbezüge abgerechnet“, meinte die Ex-Buchhalterin.

Nach ihrer Zeit beim GAK war die 56-Jährige bei einer anderen Firma tätig, wo sie rund 250.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll – bezahlt habe sie damit Geisterheiler und eine Wahrsagerin, schilderte der Staatsanwalt. Für diese Machenschaften wurde sie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Prozessakten
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Urteil könnte noch vor Weihnachten fallen

Acht Jahre lang war der Fall in Graz gerichtsanhängig, 2016 ging der umfangreiche Akt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – dazu gab es immer wieder Verzögerungen, weil der Gutachter gewechselt werden musste. Nun wird verhandelt: Der Prozess gegen die ehemalige GAK-Mitarbeiterin ist für vier Tage anberaumt – ein Urteil könnte am 23. Dezember fallen.