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GAK-Prozess: Buchhalterin verurteilt

In der Causa GAK ist am Dienstag in Graz eine Buchhalterin wegen teilweise schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung verurteilt worden: Für das Finanzvergehen muss sie 150.000 Euro zahlen, der Betrug bleibt ohne Zusatzstrafe. Auch GAK-Ex-Präsidenten sagten aus.

Nach 14 Jahren Ermittlungen blieb in der Causa GAK nur eine frühere Buchhalterin als Angeklagte übrig, der nun teilweise schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen wird. Die Frau zeigte sich am ersten Prozesstag am Montag geständig, am System mitgewirkt zu haben, angestiftet habe sie aber niemanden – mehr dazu in Erster Tag im Rest des GAK-Verfahrens.

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„Immer unter Druck gestanden“

Die 56-Jährige ist seit 2011 geständig und hatte von sich aus Unterlagen zur Verfügung gestellt. „Sie hat das System der Schwarzzahlungen nicht erfunden“, betonte die Verteidigerin. Als die Beschuldigte 1997 zum GAK kam, gab es das System bereits. „Ich bin während der ganzen Zeit beim GAK immer unter Druck gestanden“, erzählte die Angeklagte. „Man hat mir immer erklärt, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer“, gab sie in Bezug auf die gefälschten Abrechnungen an.

Entscheidung nach Jahren

Acht Jahre lang war die Grazer Staatsanwaltschaft mit dem Fall betreut, 2016 übernahm schließlich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den umfangreichen Akt. Mehrere Male musste der Gutachter gewechselt werden. Im Vorjahr wurde schließlich entschieden, keine Anklage gegen die Ex-Präsidenten zu erheben, auch gegen weitere Personen wurde das Verfahren eingestellt. Übrig blieb die heute 56-Jährige, die unter den Präsidenten Harald Sükar, Rudi Roth und Peter Svetits tätig war.

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Oberstaatsanwalt: „GAK als Hobby geleistet“

Der Oberstaatsanwalt betonte nun, die Einstellungen der Verfahren sei im Falle von Svetits wegen Verjährung erfolgt. Roth und Sükar, die nächsten Präsidenten, seien „viel beschäftigte Geschäftsleute gewesen, die sich den GAK als Hobby geleistet haben“, sagte der Ankläger. Sie hätten sicher „für administrative Dinge nicht viel Zeit aufgewendet“. Das Schwarzgeld, mit dem die Spieler teilweise bezahlt wurden, wurde aus verkauften, aber nicht in der Buchhaltung verrechneten Eintrittskarten lukriert – damit wurden indirekt auch die Bundesliga und der steirische Fußballverband geschädigt, da diese Anteile aus dem Eintrittskartenverkauf erhielten.

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Sükar krankheitshalber entschuldigt

Nachdem die Ex-Buchhalterin sehr ausführlich zu den Machenschaften rund um die offizielle und inoffizielle Spielerentlohnung befragt worden war, waren für den zweiten Tag die ehemaligen GAK-Präsidenten Sükar, Roth und Svetits geladen. Sükar ließ sich krankheitshalber entschuldigen.

Roth erklärte, er wollte von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen, wurde dann aber vom Richter mit seinen eigenen früheren Aussagen konfrontiert: Seine Antwort lautete, er erinnere sich an gar nichts, das sei zu lange her; außerdem sei er nie in Spielerverhandlungen eingebunden gewesen. Interessantes Detail: Zu Beginn der Ermittlungen war Roth teilweise geständig gewesen, widerrief das aber später. Die WKStA sah keinen Grund, ihn anzuklagen.

Svetits erklärt „unsere damalige Rechtsmeinung“

Ebenfalls erschienen war Svetits, der beim GAK auch Sportdirektor war – auch er wurde mit der Schwarzgeldpraxis konfrontiert. „Das ist alles für die Persönlichkeitsrechte bezahlt worden“, betonte Svetits und ergänzte: „Das war unsere Rechtsmeinung damals.“

Buchhalterin bezahlte Geisterheiler und Wahrsagerin

Nach ihrer Zeit beim GAK war die 56-Jährige bei einer anderen Firma tätig, wo sie rund 250.000 Euro veruntreut haben soll. Bezahlt habe sie damit Geisterheiler und eine Wahrsagerin, schilderte der Staatsanwalt. Für diese Machenschaften wurde sie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Der Schöffensenat sah nun davon ab, der Frau für den teilweise schweren Betrug eine Zusatzstrafe zu geben, da „es in diesem Fall nur 50.000 Euro Schaden sind, außerdem war sie geständig und unbescholten“, begründete der Richter, „die Taten liegen mehr als 15 Jahre zurück, und sie hat sich seit damals wohl verhalten“. Als mildernd sah er auch die „unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer“ an.

Für das Finanzvergehen muss die Angeklagte 150.000 Euro zahlen, ansonsten werden fünf Monate Ersatzfreiheitsstrafe fällig. Sie nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – das Urteil ist nicht rechtskräftig.