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Chronik

Vogelgrippe: Fünf neue Fälle in Leibnitz

Rund sechs Millionen Hühner und anderes Geflügel müssen derzeit wegen der Vogelgrippe in ihren Gehegen bleiben. Nach einem Fall bei einem Schwan in Hartberg-Fürstenfeld ist jetzt auch bei fünf toten Hühnern eines Hobbybetriebs in Leibnitz das Virus festgestellt worden.

Lockdown für Geflügel:

Die Stallpflicht gilt für alle Betriebe mit mehr als 350 Hühnern. In allen steirischen Risikogebieten sind insgesamt etwa 15.000 Betriebe betroffen. Wie lange die Stallpflicht dauert, ist ungewiss, denn die Vogelgrippe erstreckt sich derzeit über viele europäische Länder.

„Da es sich um einen Kleinstbestand handelt, der sich im bereits verordneten Risikogebiet befindet, mussten keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Die Ursache der Infektion des Bestandes ist noch ungeklärt. Der Tierhalter dürfte die im Risikogebiet geltenden Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten haben. Eine Einschleppung über indirekten Kontakt zu Ausscheidungen eines infizierten Wildvogels wird vermutet“, erklärte die AGES.

Sechs Millionen Hühner und Geflügel müssen derzeit wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben; darunter besonders viele im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, dem wichtigsten Geflügelgebiet der Steiermark. Wir haben uns die Lage dort angeschaut.

Die fünf Tiere, die an der Geflügelpest mit dem Virustyp H5N1 erkrankt waren, sind verendet – die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ordnete die Tötung der übrigen zehn Hühner an und sperrte amtlich den betroffenen Bestand.

Besondere Vorsicht nötig

Die Geflügelpest ist für Menschen ungefährlich, jedoch für Vögel stark krankmachend und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Der neue Fall bestätige den Zusammenhang mit dem Wintervogelzug. Europa sei deshalb einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, besondere Vorsicht sei nötig: Unter anderem sollten alle Stallungen und Gehege, in denen Geflügel gehalten wird, nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks bzw. mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten werden.

Bitte um Meldung!

Tote Wildtiere wie Wasservögel und Raubvögel sollen umgehend den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet und die Tiere am Fundort liegen gelassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.