Sterbebegleitung in einem Hospiz
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Soziales

Sterbeverfügung: „Wir lassen niemanden allein“

Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Bei den steirischen Elisabethinen geht man aber davon aus, dass sich im täglichen Umgang nicht allzu viel ändern wird.

Die Sterbehilfe in Österreich wird neu geregelt: Demnach sollen künftig Menschen, die schwer krank und ohne Aussicht auf Heilung sind, bzw. Menschen, die in der letzten Phase ihres Lebens sind, die Möglichkeit haben, ihrem Leben mit einem Medikament ein Ende zu setzen. Dazu muss in Zukunft eine Sterbeverfügung vorliegen, vorgeschrieben sind damit unter anderem zwei unabhängige Arztgespräche sowie eine dreimonatige Wartefrist – mehr Beihilfe zu Suizid ab 2022 neu geregelt (news.ORF.at, 23.10.2021).

„An der, nicht durch die Hand eines Menschen sterben“

Der „assistierte Suizid“ hat vor allem Auswirkungen auf die Mitarbeiter von Palliativ- und Hospizstationen. Ein Viertel dieser Stationen befinden sich in österreichischen Ordenskrankenhäusern, etwa bei den Elisabethinen in Graz – deren Geschäftsführer Christian Lagger geht aber davon aus, dass sich im täglichen Umgang nicht all zu viel ändern wird.

„Wir werden unseren Weg weitergehen, bei uns gilt es, die Menschen weiter zu begleiten bis zuletzt. Der Mensch möge, so wie es Kardinal König gesagt hat, an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen sterben, wir werden alles tun, damit der Mensch völlig in seinem Leiden und auch bei einem Leiden, das letztendlich zum Tod führt, dass der Mensch möglichst schmerzfrei sein kann, dass er menschlich gut eingebunden ist, mit Psychotherapie, mit Seelsorge, und dass der Mensch vor allem, und das ist entscheidend, nicht alleine ist – wir lassen niemanden alleine“, so Lagger.

„Entwurf prinzipiell gelungen“

Der Gesetzesentwurf sei prinzipiell als gelungen anzusehen, sagt wiederum die Leiterin der steirischen Patientenombudschaft, Michaela Wlattnig, und auch Walter Schaupp, Moraltheologe und Mitglied der Bioethikkommission des Bundes, steht ihm positiv gegenüber – mehr dazu in Sterbeverfügung: Zufriedene Reaktionen (25.10.2021).