Der betroffene Schäferhund
APA/AKTIVER TIERSCHUTZ AUSTRIA
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Tiere

Fall von möglicher Tierquälerei aufgedeckt

Der Aktive Tierschutz hat in Graz einen Fall von möglicher Tierquälerei aufgedeckt: Die Tierrettung hatte einen Schäferhund mit Verletzungen von einem sogenannten Korallenhalsband abgeholt – diese Halsbänder sind in Österreich verboten.

Der Besitzer des sechs Jahre alten Hundes hatte am vergangenen Wochenende offenbar selbst bei der Tierrettung des Aktiven Tierschutzes angerufen: Er habe laut Aussendung gesagt, er sei gerade am Weg ins Krankenhaus – man möge seinen Hund abholen, weil dieser ihn bei der Fütterung gebissen habe; zudem würde der Schäfer seit etwa drei Wochen Änderungen in seinem Wesen und Verhalten an den Tag legen.

Hund verhielt sich aggressiv

Die Tierrettung fuhr dann zu der Wohnung des Grazers und traf dort auf dessen Lebensgefährtin. Sie traute sich selbst nicht an das Tier heran, weil dieses sich aggressiv verhielt. Den ehrenamtlich tätigen Rettungsfahrern gelang es aber, den Hund zu sichern und ins Tierheim Arche Noah zu bringen. Schon bei der Fahrt stellten sie fest, dass der Hund ein Korallenhalsband trug – dieses Halsband hat auf der Innenseite Stacheln, die sich bei Zug aufstellen und zusammenziehen.

Der betroffene Schäferhund
APA/AKTIVER TIERSCHUTZ AUSTRIA

Bei der tierärztlichen Untersuchung am Montag stellte sich heraus, dass der Schäfer im Halsbereich tiefgehende Verhärtungen aufwies. Die knötchenartigen Verhärtungen waren zum Zeitpunkt der Untersuchung teilweise frisch, blutig und verkrustet, aber auch mit stark dunkler Pigmentveränderung, die auf alte und somit chronische Verletzungen hinweisen würden, hieß es in der Aussendung vom Dienstag. Die Abstände der Verletzungen würden eindeutig auf das Korallenhalsband zurückzuführen sein.

Verbotene „Erziehungshilfsmittel“

Stachel- oder auch Korallenhalsbänder werden ebenso wie elektrisierende Bänder immer wieder von Hundehaltern als „Erziehungshilfsmittel“ verwendet, sind aber in Österreich laut Tierschutzgesetz verboten, „weil sie einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen“, erklärte der Aktive Tierschutz.