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Coronavirus

CoV: Hält die Impfpflicht?

Mit 1. Februar soll in Österreich die umstrittene CoV-Impfpflicht in Kraft treten – doch ob sie auch unter Omikron-Bedingungen juristisch haltbar ist, lässt sich derzeit laut einem Experten offenbar nur schwer abschätzen.

Omikron ist in Österreich seit Montag offiziell die dominante Coronavirus-Variante – und das könnte sich auch auf die geplante Impfpflicht auswirken: So betonte etwa Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) schon am 26. Dezember, es hänge alles von der Wirksamkeit der Impfstoffe ab.

Das sieht auch der renommierte Grazer Verfassungsrechtsexperte Karl Stöger, der seit Oktober den Lehrstuhl für Staats- und Medizinrecht an der Uni Wien inne hat, als einen der entscheidenden Faktoren – es müsse geklärt werden, „ob sich durch das Auftreten neuer Varianten das Ganze so weit verändert, dass die Impfung nicht genug wirkt, oder die Krankheit so wenig schwerwiegend ist, dass ich die Impfung nicht mehr brauche – und das ist zu prüfen, denn davon hängt es ab, ob man bei der Impfpflicht etwas ändern muss, sie zum Beispiel nicht einführen kann.“

Fokus auf Intensivstationen

Dabei gehe es nicht um das Verhindern einzelner Infektionen, sondern um die Belastung der Intensivstationen: „Solange ich weiterhin ein hohes Risiko habe, dass es zu einer Überlastung der Intensivstationen kommt, macht die Impfpflicht weiterhin Sinn. Wenn ich aber zu dem Ergebnis komme, dass diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird man sie sich gut überlegen müssen“, so Stöger.

Wirksamkeit als Kriterium für Impfpflicht

Seit Montag ist Omikron in Österreich offiziell die dominante CoV-Variante. Das könnte sich nun auch auf die geplante Impfpflicht auswirken. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat bereits im Dezember betont, dass es nur zu einer Impfpflicht kommen kann, wenn die Vakzine entsprechende Wirksamkeit besitzen.

Auch die geplante Dauer der Impfpflicht bis Anfang 2024 werde man möglicherweise überdenken müssen: „Wenn man in der Zwischenzeit draufkommt, dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht, ist das Gesetz aufzuheben oder die Impfpflicht auszusetzen.“ Denn da über die Omikron-Variante derzeit noch entsprechend belastbare medizinische Daten fehlen, wird die Gesetzgebung für die Politik zu einer Gratwanderung mit vorerst ungewissem Ausgang.