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Coronavirus

Neue CoV-Maßnahmen: Umsetzung noch unklar

Die stark gestiegenen Omikron-Fallzahlen führen zu Verschärfungen der CoV-Schutzmaßnahmen – so wird ab kommender Woche der 2-G-Nachweis im Handel verpflichtend kontrolliert. Die genaue Umsetzung ist aber noch unklar.

Bei den Beratungen der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO), den Bundesländern und der Regierung wurden am Donnerstag neue Regeln beschlossen: Angesichts des veränderten Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante wird die Quarantäne für Kontaktpersonen neu geregelt. Außerdem gilt ab 11. Jänner eine FFP2-Maskenpflicht im Freien, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist. Im Handel gilt erstmals Kontrollpflicht – mehr dazu in Neue Regeln zu Quarantäne und Maske (news.ORF.at) und in Neue CoV-Maßnahmen: „Österreich nicht zusperren“.

Eine Frage des Geldes

Wie diese Kontrollen konkret ablaufen werden, ist aber noch unklar, denn die entsprechende Verordnung, die genau regelt, was wo erlaubt und wo verboten ist, wurde noch nicht veröffentlicht. Was vom Sprecher der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer aber klar herauszuhören ist, ist, dass es bei den Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium und dem Bundeskanzleramt aber offenbar vor allem ums Geld geht, denn die Geschäftsbetreiber wollen eine Abgeltung für das zusätzliche Personal für die 2-G-Konrollen an den Eingängen und Kassen.

2-G-Kontrollen im Handel

Ab dem 11. Jänner gelten im Handel verpflichtende Kontrollen der 2-G-Regelung. Nur Apotheken und Supermärkte sind davon ausgenommen. Die genaue Umsetzung ist jedoch noch unklar und die Vorgaben verursachen bei den Unternehmern gemischte Reaktionen.

Stempel auf die Hand

Genaue Details, wie man wo kontrolliert, würden derzeit ausgearbeitet, heißt es – etwa im Einkaufszentrum Murpark in Graz: Hier sind bereits Servicestände geplant, wo man freiwillig seien 2-G-Nachweis herzeigen kann und dann einen Stempel auf die Hand bekommt, der im ganzen Zentrum gilt.

FFP2-Maskenpflicht: Polizei erhöht Kontrolldruck

Auch für die FFP2-Maskenpflicht im Freien fehlt noch die entsprechende Verordnung – das heißt, auch Gemeinden und Städte kennen die Details noch nicht. In Graz etwa geht man derzeit davon aus, keine speziellen Zonen wie etwa die Herrengasse als FFP2-Maskenpflicht-Zone auszuweisen, sondern einfach überall dort kontrollieren wird, wo der Abstand nicht eingehalten wird. Außerdem wird die steirische Polizei ab kommender Woche den Kontrolldruck erhöhen, mit dem Gesundheitsamt sind vor allem auch Schwerpunktaktionen geplant – mehr dazu in CoV: Neue Herausforderungen für die Polizei.

FFP2-Maskenpflicht: Polizei erhöht Kontrolldruck

Die stark gestiegenen Omikron-Fallzahlen führen zu Verschärfungen der CoV-Schutzmaßnahmen. Für die FFP2-Maskenpflicht im Freien fehlt aktuell jedoch noch die entsprechende Verordnung. Die steirische Polizei will ab dem 10. Jänner den Kontrolldruck erhöhen.

Booster für Jugendliche: Strenge Regeln

Als bestes Mittel gegen eine Omikron-Ansteckung bzw. einen schweren Covid-19-Verlauf gilt aber weiterhin die Boosterimpfung. Der dritte Stich ist auch für Zwölf- bis 17-Jährige nicht erst nach sechs, sondern auch schon nach vier Monaten möglich.

Allerdings nur unter strengen Regeln, so der stellvertretende Landesamtsdirektor Wolfgang Wlattnig: „Wenn jemand in dieser Altersgruppe auf die Impfstraße kommt, wird er natürlich nicht weggeschickt – er kann kommen, muss seinen Wunsch äußern, unter 14 muss ein Elternteil zustimmen, und der Arzt in der Impfstraße muss auch bereit sein zu impfen, weil es heißt ausdrücklich ‚ärztliche Individualeinschätzung‘ in diesem Alterssegment. Daher impfen wir auf der Impfstraße natürlich unter diesen Bedingungen, und das gilt natürlich auch für die niedergelassenen Ärzte.“