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CoV-Impfpflicht kommt Anfang Februar

Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf zur geplanten Coronavirus-Impfpflicht präsentiert. Diese soll ab Februar für alle ab 18 Jahren gelten und ab Mitte März kontrolliert werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Schwangere.

Die Impfpflicht tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – mehr dazu in Impfpflicht: Strafen ab März (news.ORF.at).

Strafen von bis zu 3.600 Euro

Am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden – ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH bereits Anfang Jänner erklärt. „Wir werden wie vorgesehen die Impfpflicht beschließen“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Sonntag – und betonte, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handle.

CoV-Impfpflicht kommt Anfang Februar

Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf zur geplanten Coronavirus-Impfpflicht präsentiert. Diese soll ab Februar für alle ab 18 Jahren gelten und ab Mitte März kontrolliert werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für Schwangere.

Erst ab Mitte März wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro. Per Verordnung wird ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt wird. Dieses fordert zur Impfung auf und bietet eine Anleitung.

Impfung macht auch nachträglich straffrei

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Wer eine Strafverfügung bekommt, weil er oder sie ungeimpft kontrolliert wurde, kann mit einer nachgeholten Impfung innerhalb von zwei Wochen straffrei bleiben, heißt es aus dem Bundeskanzleramt.

Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten, und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS. Diese Unterstützung gibt es auch, wenn auch nicht mit voller Begeisterung: SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner sprach am Sonntag von einem „praktikablen Entwurf“, forderte aber noch Klarstellungen. NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger betonte, sie unterstütze, wie eine Mehrheit der NEOS-Abgeordneten, die Impfpflicht – mehr dazu in SPÖ und NEOS an Bord, FPÖ dagegen (news.ORF.at).

Impfpflicht „ultima ratio“

Zustimmung zur Impfflicht kommt von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP): Sie sei notwendig, damit alle wieder ihre Freiheit zurück bekommen, komme aber zu spät als zu früh. Aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß heißt es, die Impfung sei das beste Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen, die Impflicht sei die „ultima ratio für eine möglichst hohe Durchimpfungsrate“.

FPÖ dagegen

Die Freiheitlichen lehnen eine verpflichtende Impfung ab. Von der FPÖ Steiermark heißt es am Sonntag, man werde in der kommenden Landtagssitzung eine Aktuelle Stunde zur Thematik Impfpflicht einberufen. „Wir wollen der kritischen Betrachtung dieses Themas jene Bühne bieten, die es verdient. Schließlich handelt es sich bei der Impfpflicht um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der von zahlreichen Experten als nicht gerechtfertigt angesehen wird“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek in einer Aussendung.