Der angeklagte Afghane
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Lebenslang nach Mord an Ehefrau

In Graz ist am Montag ein 43-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte im Vorjahr seine Ehefrau und vierfache Mutter durch 15 Messerstiche getötet. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Zu der Bluttat war es am 7. April 2021 im Grazer Bezirk Gries gekommen: Kurz nach 8.00 Uhr früh soll der 43 Jahre alte Afghane seine 38-jährige Frau getötet haben. Laut Anklage versetzte er ihr zuerst mit einem Türstopper aus Metall wuchtige Schläge auf den Kopf, danach stach der Mann mit einem Küchenmesser 15-mal im Kopf-, Hals- und Brustbereich auf seine Frau ein.

Vier Kinder zur Tatzeit in der Schule

Die vier Kinder – zwei Mädchen im Alter von acht und zwölf Jahren, sowie zwei Buben mit 14 und 17 Jahren – waren zum Tatzeitpunkt in der Schule. Unmittelbar nach der Tat suchte der mutmaßliche Mörder eine Polizeiinspektion auf und stellte sich. Die Beamten fanden die Frau blutüberströmt auf dem Küchenboden liegend – mehr dazu in Mord in Graz: Motiv Eifersucht (8.4.2021).

„Liebevoll und integrationswillig“

Beim Prozess am Montag führte der Verteidiger aus, dass es bei dem Prozess nicht darum gehe, ob sein Mandant die Frau getötet habe, denn das stehe fest – vielmehr sei die Frage entscheidend, wie es zur Tat kam. Weiter beschrieb er den mittlerweile 44-Jährigen als integrationswilligen und liebevollen Familienvater, der 2015 mit seiner Frau und den vier Kindern nach Österreich kam. Er habe unter anderem auch die Kirche besucht, um christliche Werte zu erlernen – dafür sei er in der afghanischen Gemeinschaft kritisiert und sogar attackiert worden. Zudem habe sein Mandant Deutschkurse besucht und sei unbescholten.

„Süchtig mit Persönlichkeitsstörung“

Der Staatsanwalt führte eine Suchterkrankung an, außerdem habe schon mehrmals die Polizei bei Auseinandersetzungen des Ehepaares einschreiten müssen. Ein Sachverständiger hätte dem Angeklagten zudem eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert – darum wurde auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Bei seiner Befragung bekannte sich der Afghane schuldig. Das Eheleben sei gut gewesen, erzählte er, am Abend vor der Tat habe seine Frau „sich ständig mit dem Handy beschäftigt, statt den Kindern ein Essen zu machen“. Er glaubte, sie kommuniziere schon wieder mit seinem Nebenbuhler. Diese Vermutung führte dazu, dass er am nächsten Tag dann völlig ausrastete. Eine Überprüfung des Mobiltelefons ergab übrigens, dass das Opfer zumindest per Telefon keinerlei Kontakt zu diesem Mann gehabt hatte.

Dann erzählte der Angeklagte, wie er sie mit dem Metalltürstopper auf den Kopf geschlagen hatte. „Als ich das Blut sah, habe ich Angst bekommen“, schilderte er. „Wovor?“, wollte die Richterin wissen. „Vor der Polizei“, antwortete der Mann. Dann habe er „die Kontrolle verloren“ und zum Messer gegriffen. Nachdem er 15 Mal zugestochen hatte, „hatte ich große Angst und zitterte am ganzen Körper“, beschrieb er die Situation. Seine Frau lag nach seinen Angaben röchelnd am Boden, als er die Wohnung verließ. „Wohin wollten Sie?“, fragte die Richterin. „Zur Polizei, damit sie vielleicht die Rettung anruft“, antwortete der Afghane und beteuerte: „Ich bereue es sehr. Ich hatte nicht vor, sie umzubringen.“

Einweisung

Der Verteidiger sah eine Handlung aus dem Affekt, da sich über Jahre viel Ärger, Frust und Enttäuschung aufgestaut und in diesem Moment entladen hätten. Am Nachmittag wurden Zeugen befragt und Sachverständige angehört. Am frühen Abend fiel das Urteil: Der 43-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt; außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.