Gurgeltest
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Coronavirus

Contact-Tracing wird ausgesetzt

Für positiv Getestete gibt es in der Steiermark ab sofort die Möglichkeit, sich per Heimgurgeltest frei zu testen. Unterdessen setzt das Land Steiermark das Contact-Tracing aus.

Ab sofort können Personen, die auf Grund einer Covid-Infektion in der Steiermark abgesondert sind, Testzertifikate aus dem Grünen Pass über das neue Portal den Gesundheitsbehörden vorlegen – dort kann man selbstständig ein Testzertifikat eines PCR-Heimgurgeltests hochladen; außerdem kann man sich auf diesem Portal zur Covid-Schutzimpfung anmelden. Angesichts der großen Zahl an Omikron-Fällen sei das eine wichtige Erweiterung im Quarantäne- und Testmanagement, so die Behörden.

Freitesten nur ab fünftem Tag und ohne Symptome

  • Voraussetzungen für das Freitesten mit PCR-Heimgurgeltest ist, dass die Freitestung erst ab dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführt wird – es zählt der Tag der ersten Symptome als erster Tag. Bei asymptomatischen Fällen gilt das Datum der Probennahme des positiven Tests.
  • Außerdem muss man zum Zeitpunkt, an dem man den Heimgurgeltest anwendet, mindestens 48 Stunden völlig symptomfrei gewesen sein. Beispiel: Wer bereits drei Tage nach Symptombeginn wieder symptomlos ist, kann am fünften Tag den PCR-Heimgurgeltest anwenden und das Ergebnis nach Vorliegen hochladen.
  • Wenn man keine Heimgurgeltests zu Hause hat, aber dennoch die Möglichkeit der Freitestung nutzen will, muss man sich die Tests vorbeibringen lassen, heißt es vom Land. Der Besuch von Teststraßen und Apotheken ist während der Quarantäne nicht erlaubt, daher gelten Teststraßen-Zertifikate oder Apotheken-Zertifikate nicht zur Vorlage an die Gesundheitsbehörden.
  • Für positiv getestete Personen in Quarantäne, die nie Symptome entwickelt haben, wird über das neue Portal auch die Möglichkeit bestehen, sich für eine behördliche Freitestung mit Termin bei einem Drive-In des Roten Kreuzes ab dem fünften Quarantäne-Tag zu registrieren.

Freitesten per Gurgeltest

Was in anderen Bundesländern schon länger möglich ist, gibt es seit Mittwoch auch in der Steiermark. Wer coronapositiv war und genesen ist, kann sich ab sofort mit einem Gurgeltest von zuhause aus freitesten. In diesem Fall entfällt das Warten auf einen behördlichen Testtermin beim Roten Kreuz. Eine neue Online-Plattform des Landes macht das möglich.

Ende der Quarantäne per SMS

Nach dem Hochladen des PCR-Heimgurgeltest-Zertifikats wird dieses von den Gesundheitsbehörden geprüft. Wenn alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne erfüllt sind, erfolgt die Aufhebung der Absonderung per SMS-Nachricht.

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) appelliert an die Steirerinnen und Steirer, „mit Augenmaß und in der damit verbundenen Empathie zu agieren, damit wir gut durch diese für uns alle anstrengende Zeit kommen.“ Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ): „Mit diesem neuem Angebot (des Portals, Anm.) schaffen wir für alle Betroffenen einen vergleichsweise einfachen Weg zum Freitesten.“

Infizierte sollen Kontaktpersonen selbst informieren

Aufgrund der Omikron-Welle setzt die Steiermark das Kontaktpersonenmanagement aus: Kontaktpersonen von Infizierten können demnach nicht erhoben und in Absonderung geschickt werden. Betroffen sind jene Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten und nicht vorerkrankt und geimpft oder noch nicht ausreichend geimpft sind.

Da momentan kein behördliches Verfahren eingeleitet werden kann, werden infizierte Personen darum gebeten, ihre Kontaktpersonen selber über die bestehende Infektion zu informieren. Wer über seinen Status als Kontaktperson informiert wird, ist aufgerufen, sich so verantwortungsvoll wie möglich zu verhalten, seinen Gesundheitszustand genau zu beobachten und bei Symptomen das Gesundheitstelefon 1450 oder online zu melden.

Stress mit dem Absonderungsbescheid

Angesichts der Omikron-Welle geben mehr und mehr Bundesländer das Contact-Tracing auf. Für viele Menschen entscheidender ist aber, dass der behördliche Absonderungsbescheid oft wochenlang auf sich warten lässt. Das führt immer häufiger zu Stress von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Arbeitgebern. Denn diese brauchen den Bescheid – je nach finanzieller Lage teils dringend – mehr dazu in Stress mit dem Absonderungsbescheid (news.ORF.at).