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Chronik

AK: Tägliche Beschwerden über Fitnessstudios

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark (AK) ist nach wie vor täglich mit Beschwerden über Fitnessstudios konfrontiert. Dabei geht es vor allem um Gutscheine, die für die Zeit der Schließung ausgegeben werden.

Bereits während der Lockdowns häuften sich die Anfragen bei der AK, weil von einigen Fitnessstudios trotz längerer Schließungen Beiträge eingehoben wurden – mehr dazu in Beiträge im Lockdown: Kritik an Fitnesstudios (9.5.2021).

Gutscheine statt Kostenersatz

Obwohl Konsumentenschützer dieses Vorgehen für rechtswidrig erachten, bleiben einige Betreiber nach wie vor dabei, die bezahlten Beiträge nicht erstatten zu müssen; stattdessen werden für die verpassten Trainingszeiten lediglich Gutschriften ausgegeben – etwa in Form von Gutscheinen für Verwandte und Bekannte oder in Form einer Zeitgutschrift.

Leeres Fitnessstudio
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In einigen Fitnessstudios wurden auch während der Lockdowns Beiträge eingehoben – zu Unrecht, sagt die AK.

AK-Konsumentenschützerin Birgit Auner sieht auch dieses Vorgehen als problematisch an: „Solche Gutscheine beziehungsweise die Stilllegung mit der damit verbundenen Zeitgutschrift können nur einvernehmlich vereinbart werden. Das ist selten der Fall.“ Zudem mache die Zeitgutschrift selten Sinn, da sie nicht sofort, also während der Laufzeit des Vertrags, erfolge, sondern erst nach dessen Beendigung.

Kündigungstermine werden nicht eingehalten

Aber auch Konsumentinnen und Konsumenten, deren Beiträge im Zeitraum der Schließung nicht eingehoben wurden, haben laut Auner manchmal Probleme und zwar bei Vertragskündigungen, da die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine von einigen Studiobetreibern nicht einhalten werden. Argumentiert wird, dass jene Zeit, in der das Studio geschlossen war, die Vertragslaufzeit verlängere. „Auch das ist ohne Vereinbarung so nicht zulässig“, sagt Auner.