Gerichtsakten
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Prozess um defekte Spirale: Firma haftet

Der Prozess rund um defekte Verhütungsspiralen im Bezirksgericht Fürstenfeld ist nun mit einem schriftlichen Urteil zu Ende gegangen: Demnach haftet der Hersteller – verschuldensunabhängig – für die Schäden der Klägerin.

Das Verfahren vor dem Bezirksgericht in Fürstenfeld ist eines von mehreren Prozessen gegen den spanischen Hersteller Eurogine. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sammelklage eingebracht, an der sich rund 750 Frauen beteiligt haben – mehr dazu in Defekte Spiralen: Erster Prozess in Fürstenfeld (12.6.2021).

Schmerzen und ungewollte Schwangerschaften

Zur Klage war es gekommen, weil es in den vergangenen Jahren mehrmals Probleme mit der Verhütungsspirale gegeben hatte. In einigen Fällen brachen die Arme des T-förmigen Plastikstücks ab und blieben im Körper – die betroffenen Frauen bekamen dadurch Schmerzen, teilweise soll es auch zu ungewollten Schwangerschaften gekommen sein.

Eine der betroffenen Frauen schilderte in dem in Fürstenfeld verhandelten Verfahren ausführlich ihre Beschwerden und die unangenehmen Folgen durch die abgebrochene Spirale – mehr dazu in Defekte Spiralen: „Schock war groß“ (9.9.2021); auch mehrere Gutachten, darunter ein gynäkologisches und ein medizintechnisches, wurden zur Abklärung des Sachverhalts beigezogen.

Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes

Nun erging schriftlich ein Urteil: Das Gericht ging dabei von einem Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aus und befand, dass der Hersteller der Klägerin – verschuldensunabhängig – für ihren Schaden haftet; die Firma kann nun binnen vier Wochen gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Über die Höhe der zuerkannten Summe gab es keine Angaben, „da es sich dabei um eine gänzlich individuelle, höchstpersönliche Angelegenheit handelt, wie sehr die Klägerin ganz individuell an dieser Sache Schaden genommen hat“, hieß es von Seiten eines Gerichtssprechers.