Chronik

CoV-Impfbefreiung: Antrag online möglich

Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben am Montag das Online-Formular vorgestellt, mit dem man um eine Befreiung von der CoV-Impfflicht ansuchen kann. Die Anträge müssen unbedingt auch entsprechende Befunde beinhalten.

Sollte alles vollständig eingereicht sein, werde man rasch die Entscheidung erhalten, wobei aber noch kein Zeitrahmen genannt werden könne, hieß es am Montag in einer Online-Präsentation. Als berechtigte Gründe für die Befreiung gelten eine Schwangerschaft, Vorerkrankungen, die ein Impfen ausschließen – etwa aktive Autoimmun- und Krebserkrankungen – oder Organtransplantationen. Auch wer aus medizinischen Gründen keine Immunantwort auf die Impfung bilden kann oder wer nach dreifacher Impfung nicht auf die Impfung angesprochen hat, kann von der Impfpflicht befreit werden.

Antrag kann auch für andere Personen gestellt werden

Projektleiter Helmut Theobald Müller berichtete, dass beim Antrag zuerst ein amtlicher Ausweis hochzuladen sei: „Wir brauchen dabei die Daten zur Person, um im Falle telefonisch oder per Email rasch kommunizieren zu können.“ Es sei niederschwellig gestaltet, auch Dritte könnten den Antrag stellen helfen, etwa Enkel für die Oma oder ein Hausarzt für einen Patienten; man brauche aber die Sicherheit, dass die Person in Österreich existiere.

Webseite für Impfbefreiung online

Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben am Montag das Online-Formular vorgestellt, mit dem man um eine Befreiung von der CoV-Impfpflicht ansuchen kann. Die Anträge müssen unbedingt auch entsprechende Befunde beinhalten.

„Das Formular ist so aufgebaut, dass zu mehreren Gründen für eine eventuelle Befreiung auch Stellungnahmen bzw. Dokumente abgegeben werden müssen“, sagte Müller. Wenn etwa keine Immunantwort entwickelt wurde, brauche man ein Dokument, das dies belege, auch Vollmachten müssten beigefügt werden.

Einspruch gegen abgelehnte Befreiung nicht möglich

Laut Müller habe es schon sehr viele Anträge bei Bezirkshauptmannschaften, Ministerien oder auch dem Amt der Landesregierung gegeben – er wolle in diesem Zusammenhang aber Missverständnisse ansprechen.

So müsse die Abklärung des Gesundheitszustandes vorher erfolgen und belegt werden, ein bis zwei Zeilen reichten da nicht, so Müller – und der Antrag muss entsprechende Befunde beinhalten, denn die Behörden werden keine Unterlagen nachfordern und entscheiden auf Grund des eingebrachten Antrags. Niedergelassene Ärzte würden Befreiungen nicht abwickeln, und ein Einspruch gegen eine abgelehnte Impfpflichtbefreiung ist nicht möglich.

Zur Zahl der Ansuchen konnte vorerst nichts Detailliertes gesagt werden: „Wir wissen nicht, wie viele Ansuchen kommen, aber abhängig von diesen ergeben sich die Bearbeitungszeiten.“

Einheitliche Strukturen für Stadt und Land

Bisher auf anderen Wegen eingelangte Ansuchen gebe es, zwischen 500 und 1.000, so Müller, für Graz sei wahrscheinlich von etwa der Hälfte auszugehen, sagte wiederum die Leiterin des Grazer Gesundheitsamtes, Eva Winter. Gerechnet wird mit bis zu 10.000 Anträgen. Genesene sollen aber keinen Antrag stellen, da ihr Status schon im System aufscheint und sonst eine Überlastung befürchtet wird.

Es gebe zur Abarbeitung der Ansuchen um Impfbefreiung jedenfalls eine einheitliche Struktur für Stadt und Land. Von den bisherigen Ansuchen – schriftlich oder per Mail eingelangt – seien gut zehn Prozent vollständig gewesen, sprich mit allen Befunden und Identifikation des Antragstellers – diese würden auch behandelt. Mit allen anderen werde Kontakt aufgenommen und gebeten, das Online-Antragformular auszufüllen.

Bezirksamtsärzte fehlen

Laut Andreas Weitlaner, dem Gesundheitssprecher der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sei dies alles kein behördliches Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetz – deshalb werde es dagegen auch kein Rechtsmittel geben können. Die Vorgehensweise mittels Online-Formular entlaste die Bezirksbehörden extrem, so Weitlaner, man habe ohnehin genug Belastung bei den hohen Infektionszahlen.

Die Amtsärzte der Bezirkshauptmannschaften könnten übrigens laut Weitlaner nicht Kontaktärzte und Berater bezüglich einer möglichen Impfbefreiung sein, dafür verfüge man schlicht über nicht genug – alleine sieben Bezirksamtsärztestellen seien nicht besetzt.