Gericht

Dörrpflaumen geschmuggelt: Hohe Geldstrafe für Grazerin

Eine chinesisch-stämmige Grazerin ist wegen des Schmuggels von mehr als 465.000 fermentierten Pflaumen zu 400.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Wie das Finanzministerium am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hatte die Frau die Waren mit einer international agierenden Tätergruppe zwischen 2016 und 2018 von Shanghai über London nach Österreich geholt und dabei rund 100.000 Euro Abgaben hinterzogen – sie hatte die Pflaumen als Kleidung „geringen Wertes“ deklariert.

Mitbewerber angezeigt – Sich selbst verraten

„Der österreichische Zoll hat hier erneut erfolgreich international ermittelt und schützt damit nicht nur die redliche Wirtschaft, sondern auch die Konsumenten“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Den Fall ins Rollen gebracht hat die Beschuldigte allerdings selbst: „Sie zeigte einen Mitbewerber an, der die Pflaumen nicht bei ihr, sondern direkt bei der chinesischen Tätergruppe bestellt hat. Im Zuge dieser Anzeige offenbarte die Angeklagte derart ausgeprägtes Insiderwissen hinsichtlich der Vorgangsweise der international agierenden Tätergruppe aus China, dass die Zollbehörden rasch misstrauisch wurden“, hieß es in der Aussendung.

Kleidung „geringen Wertes“

Die Ermittlungen gegen die Frau ergaben, dass sie jahrelang in großem Ausmaß dieselbe illegale Vertriebsschiene genützt hatte, die sie der Konkurrenz unterstellte. Die Tätergruppe sei beim Schmuggel gefinkelt vorgegangen: Die via Flugzeug von Shanghai nach London-Heathrow versendeten Dörrpflaumen wurden von Komplizen der Gruppe in Empfang genommen und als Kleidung „geringen Wertes“ beim britischen Zoll falsch deklariert. Dieser schrieb aufgrund dieser Falschdeklaration keine Abgaben vor und ein Schnelldienst übernahm die Pakete als Unionsware, um diese zollfrei weiter nach Österreich zu liefern. Dort kam dann die Grazerin ins Spiel, die als Hauptabnehmerin die Pflaumen an andere Geschäftspartner und Endverbraucher verkaufte.