Schild mit der Aufschrift Achtung Staatsgrenze
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Gericht

Illegaler Pushback: LPD verurteilt

Bereits zum zweiten Mal ist die Polizei in der Steiermark wegen der Rückschiebung von Asylwerbern über die Grenze im Visier des Landesverwaltungsgerichts gestanden. Wieder soll dabei illegal vorgegangen sein, so das Gericht in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung.

Wenige Stunden nur dauerte der Aufenthalt eines jungen Mannes aus Somalia in Bad Radkersburg im Juli letzten Jahres. Und trotzdem gibt es ein juristisches Nachspiel: Der Jugendliche wollte in Österreich um Asyl ansuchen, wurde aber bald nach seinem Grenzübertritt wieder nach Slowenien zurückgeschoben: „Wenn man ohne eine Prüfung einfach über die Grenze zurückgeschickt wird, dann ist das rechtswidrig“, so dessen Anwalt Clemens Lahner.

Das hat jetzt auch das Landesverwaltungsgericht Steiermark festgestellt – und schließt sogar daraus, dass diese Methode systematisch angewandt wird. Es ist die zweite Verurteilung dieser Art, wegen der die steirische Polizei jetzt in die Kritik gerät.

Asylkoordination ortet „System“

Seitens der Asylkoordination vermutet man „kalkulierten Rechtsbruch oder systemisches Führungsversagen“. In der Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichts vom 16. Februar hieß es unter anderem, die Zurückweisung sei „in gröblicher Außerachtlassung des faktischen Abschiebeschutzes“ rechtswidrig. Durch die Vorgangsweise der Sicherheitsorgane sei dem Beschwerdeführer ein fundamentales Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens und damit eines Abschiebeschutzes genommen worden. Es brauche klare Handlungsanweisungen für die Beamten, fordert die Asylkoordination.

Der grüne Nationalratsabgeordnete Georg Bürstmayr sagte zu der Causa am Samstag in einer Aussendung, der vorliegende Fall sei sehr gut dokumentiert und das Gericht sehe darin eine schwere Menschenrechtsverletzung. „Das lässt sich nicht einfach wegreden oder ignorieren“, so Bürstmayr. Wenn das rechtswidrige Handeln von Polizisten keinerlei Konsequenzen habe, könnte das noch schlimmere Rechtsverstöße zur Folge haben.

Innenminister wehrt sich gegen Vorwurf

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wehrte sich unterdessen gegen den Vorwurf des systematischen Rechtsbruchs – und bestreitet, dass illegale Pushbacks in Österreich System hätten: „Pushbacks sind illegal und werden in Österreich keineswegs durchgeführt.“

Der „pauschale Vorwurf“, dass es sich hierbei um eine methodische Anwendung von illegalen Zurückweisungen handle, sei auch aus Sicht der LPD nicht nachvollziehbar und werde entschieden zurückgewiesen. Bei Aufgriffen von sich illegal in der Steiermark aufhaltenden Personen – 2020 und 2021 rund 2.200 Menschen – sei es in zwei Fällen zu Beschwerden gekommen. Die Fremdenpolizei berichte aus Erfahrung, dass bei diesen Aufgriffen oftmals auch bewusst kein Asylantrag gestellt werde, um diesen erst im gewünschten Zielland stellen zu können.

In Slowenien Asyl bekommen

Die Landespolizeidirektion Steiermark werde in eine außerordentliche Revision gehen. Grundsätzlich hätten Fremde den für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt von sich aus vorzubringen und glaubhaft zu machen. Es gebe „keine gesetzliche Vorschrift, welche die aktive Anbietung eines Asylantrages vorsieht“, wurde gegenüber der APA mitgeteilt. Der junge Mann aus Somalia hat mittlerweile in Slowenien Asyl bekommen.