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Killer-Prozess: Urteil überraschend ausgesetzt

In Graz ist Mittwochabend der Prozess gegen einen 27-Jährigen überraschend doch noch beendet worden. Der Steirer war wegen versuchter Bestimmung zum Mord angeklagt, weil er für den neuen Partner seiner Ex-Freundin einen Killer im Darknet suchen wollte.

Seit Dienstag musste sich der Landwirt vor einem Geschworenensenat verantworten: Er konnte nicht ertragen, dass seine Ex-Freundin wieder einen Partner hatte – also beauftragte er einen Bekannten, im Darknet jemanden zu finden, der einen tödlichen Autounfall mit dem Rivalen inszenieren sollte. Dafür stellte er ihm 10.000 Euro oder wahlweise sein Auto – das eigentlich der Mutter gehörte – in Aussicht.

Am Mittwoch sagte unter anderem jener junge Mann aus, der „weggeräumt“ hätte werden sollen: „Er hat sie immer unterdrückt und wollte, dass sie mehr zuhause ist“, schilderte er die vorige Beziehung seiner nunmehrigen Partnerin. Der Beschuldigte „hat keine Ruhe gegeben, er wollte nicht einsehen, dass sie jetzt mit mir zusammen ist“. Er schrieb ihr, sie solle das „Milchbubi“ verlassen.

Verführungspläne fehlgeschlagen

Zunächst entstand der Plan, den Nebenbuhler von einer anderen Frau verführen zu lassen und so die Beziehung zu torpedieren: Der Bekannte hatte als „Treuetesterin“ eine Freundin bei der Hand und vermittelte sie dem Landwirt, der dafür 3.000 Euro zahlen wollte. „Welches Mädel gibt sich für so was her? Das ist ja Prostitution“, empörte sich die beisitzende Richterin. „3.000 Euro für eine Nummer, das ist Edelprostitution. Da können’s 30 Prostituierte in Graz für eine schnelle Nummer kaufen“, rechnete der Richter dem Zeugen vor.

Die „Treutesterin“ war ebenfalls als Zeugin geladen – sie hatte eine Beziehung mit jenem Burschen, der im Darknet den Killer suchen sollte: „Ich sollte auf Snapchat eher versaut mit ihm chatten und Bilder verlangen“. Diese bekam sie auch, will selbst aber „nur ein Foto vom Oberkörper mit BH“ verschickt haben. „Ich hätte ihn aufreißen sollen“, doch der Mann wollte sich nicht mit ihr treffen.

Seit 2021 in U-Haft

„Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt“, erzählte der Zeuge. „Was heißt das?“, hakte der Richter nach. „Man findet jemanden, der ihn umbringt“, ließ der Befragte keine Zweifel offen. Der Landwirt hatte das in seiner Einvernahme stets bestritten. Dass es dem 27-Jährigen ernst war, daran hatte der Bekannte keine Zweifel: „Er hat immer wieder nachgefragt, ob ich schon jemanden habe.“

Als weitere Zeugin wurde die vorige Freundin des Beschuldigten gehört: Sie beschrieb den Angeklagten als „besitzergreifend“. Er habe auch mehrmals mit Suizid gedroht und nach der Trennung noch Pornobilder verschickt, „damit ich sehe, was ich versäume“.

Geschworene uneinig – Prozess muss wiederholt werden

Die Geschworenen waren sich letztlich nicht einig und entschieden mit 4:4 Stimmen. Da in diesem Fall zugunsten des Angeklagten entschieden wird, hätte das Freispruch bedeutet – diese Entscheidung setzten die drei Berufsrichter aber einstimmig aus, da sie ihrer Meinung nach rechtsirrig sei. Der Prozess muss nun mit neuen Geschworenen und einem neuen Senat wiederholt werden. Die Anklage bleibt unverändert aufrecht.

Seit Juni 2021 sitzt der Angeklagte nun in Untersuchungshaft. Auch wenn letztlich niemand zu Schaden gekommen ist, beträgt die Strafdrohung im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.