Nach einer Anzeige wurde gegen den 61-Jähigen seit dem Juli des Vorjahres ermittelt.
Arbeitslosengeld, Sozialversicherung, Familienbeihilfe
Durch Vortäuschung eines Hauptwohnsitzes in Österreich bezog der Kroate seit 2012 widerrechtlich Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in der Höhe von etwa 97.000 Euro. Mit dem vorgetäuschten Wohnsitz erschlich sich der 61-Jährige zudem eine Sozialversicherung, mit der er ärztliche Leistungen, Heilmittel und Krankengeld in der Höhe von fast 20.000 Euro in Anspruch nahm. Schließlich bezog der 61-Jährige seit 2014 widerrechtlich Leistungen des Finanzamtes Graz – unter anderem Familienbeihilfe – in der Höhe von etwa 14.000 Euro.
Teilweise geständig
Bei der Vernehmung bestritt der 61-Jährige zunächst die Tat, zeigte sich nach Vorhalt diverser Fakten jedoch teilweise geständig. Der Mann wird angezeigt.