Hospizbetreuung, Hände aufeinander
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Soziales

Hospiz: „Jahrhundertgesetz“ beschlossen

Am Donnerstag hat das Parlament das Hospiz- und Palliativfondsgesetz beschlossen, das eine geregelte Finanzierung für Hospiz-Einrichtungen bringt. Die Präsidentin des Hospiz-Dachverbands, Waltraud Klasnic, spricht von einem „Jahrhundertgesetz“.

Das Hospiz- und Palliativfondsgesetz bringt eine geregelte Finanzierung für Einrichtungen, die sterbende Menschen zu Hause betreuen und Angehörigen beistehen. Auch Hospiz-Einrichtungen werden so finanziert. Es geht um einen flächendeckend gesicherten, wohnortnahen Zugang zu Hospiz- und Palliativangeboten am Lebensende. Mit dem beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz kommt eine Grundfinanzierung von 108 Mio. Euro – mehr dazu in NR: Hospiz- und Palliativfonds fast einstimmig gebilligt (news.ORF.at)

Hinter Gesetz steckt „jahrelange Arbeit“

Die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic hat sich seit vielen Jahren in ihrer Funktion als Präsidentin des Hospiz-Dachverbands- für eine derartige Lösung eingesetzt und zeigt sich dementsprechend zufrieden: „Es ist eine jahrelange Arbeit gewesen, eine Regelfinanzierung zusammenzubringen für Hospiz. Bisher haben immer die Länder gezahlt und waren auf Spenden angewiesen. Mit diesem Gesetz kann man sagen, dass in Österreich alles getan wird, um flächendeckend und leistbar jedem Menschen Hospiz und Palliativbetreuung anzubieten. Das ist ein Jahrhundertgesetz.“

„Das ist tröstlich und ich muss mich nicht fürchten“

Dabei wird auch – aber nicht nur – die Betreuung zu Hause gestärkt, so Klasnic: „Die Menschen wünschen sich zum Großteil zu Hause sterben zu können. Das heißt es gibt mobile Hospiz- und Palliativteams. Sie brauchen aber auch unter Umständen nach der Palliativbetreuung einen Platz, wo sie bleiben können bis zur letzten Stunde ihres Lebens und das ist dann das Hospiz von dem wir reden.“

Diese Teams bieten Zeit, Betreuung und Begleitung – auch für Angehörige: „Man kann sagen es gibt niemanden der allein sein muss. Eigentlich bin ich davon überzeugt, dass mit diesem Gesetz ein Schritt getan wurde – dass jeder das Gefühl hat: das ist tröstlich und ich muss mich nicht fürchten“, so Klasnic. Bis 2023 werden nun Qualitätskriterien für Palliativ und Hospizeinrichtungen festgelegt. Die Gelder werden über die Länder, welche die Betreuung zum zumindest gleichen Teil wie der Bund mitfinanzieren, ausgezahlt.