Geldwäsche-Prozess in Graz
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

56 Mio. Euro Schaden: Geldwäscheprozess in Graz

Schwerer Betrug und Geldwäsche in großem Stil beschäftigt seit Dienstag ein Schöffengericht in Graz: Der Angeklagte soll Unternehmen mit gefälschten Transaktionen geschädigt haben – alleine in Österreich soll der Schaden rund 56 Mio. Euro betragen.

Die Vorgehensweise entspricht einer Betrugspraxis, die als „CEO Fraud“ oder „fake president fraud“ bezeichnet wird: Es gibt sich dabei jemand als Geschäftsführer oder Vorstand aus. Der oder die Täter richten E-Mails an den für finanzielle Transaktionen zuständigen Mitarbeiter eines Unternehmens und täuscht bzw. täuschen vor, dass die Nachricht vom Vorstand der Firma kommt und erteilt bzw. erteilen Anweisungen, Kaufpreise in Millionenhöhe für angebliche Unternehmensübernahmen zu überweisen. In manchen Fällen rufen die Betrüger die Mitarbeiter auch an, geben sich als Anwälte aus und beziehen sich auf diese Mails.

Fünf Jahre in 15 Ländern ermittelt

Angeklagt ist ein 63-jähriger gebürtiger Tunesier, der als Eigentümer und Geschäftsführer – also CEO – ein Unternehmen geführt haben soll, das im Internet mit dem Verkauf von Firmen beschäftigt war. Er sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauerten fünf Jahre.

Geldwäscheprozess in Graz

Schwerer Betrug und Geldwäsche in großem Stil beschäftigt seit Dienstag ein Schöffengericht in Graz: Der Angeklagte soll Unternehmen mit gefälschten Transaktionen geschädigt haben – alleine in Österreich soll der Schaden rund 56 Mio. Euro betragen.

Wie die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Dienstag erläuterte, arbeiteten in diesem Fall 15 Länder zusammen; als Erfolg konnten immerhin 15 Mio. Euro auf einem chinesischen Konto eingefroren werden. Der Fall landete in Graz, weil sich die ersten geschädigten Firmen in der Ost- und Obersteiermark befinden.

Nicht unmittelbarer Täter

Der 63-Jährige soll nicht unmittelbarer Täter gewesen sein, aber war laut Anklage für die Organisation und Schaffung der Infrastruktur zur Abwicklung der Betrugshandlungen und der folgenden Geldwäsche zuständig: Dabei wurden die erhaltenen Summen sofort in Kleinbeträge aufgeteilt und auf verschiedenste Konten weiter transferiert, damit die betrogenen Firmen sich ihr Geld nicht zurückholen konnten.

„Bei ihm handelt es sich keinesfalls um einen unmittelbaren Täter“, betonte auch der Verteidiger, „kein einziger Cent“ sei bei dem 63-Jährigen gelandet. „Keiner der unmittelbaren Täter ist bis heute gefasst worden“, irgendetwas habe die Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten ins Treffen führen müssen, „sonst wäre die Anklagebank heute leer“, so der Verteidiger.

13 Verhandlungstage anberaumt

Die Vorwürfe lauten gewerbsmäßiger schwerer Betrug, Geldwäscherei und das Verbrechen der kriminellen Organisation. Der Angeklagte ist nicht geständig und fühlt sich auch nicht schuldig; vorerst sind 13 Verhandlungstage anberaumt.