Gericht

Tödlicher Unfall: Rettungsfahrer verurteilt

In Graz ist am Donnerstag ein Rettungsfahrer wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der 22-Jährige war bei einem Einsatz in Graz mit einer Straßenbahn zusammengestoßen – die Patientin im Rettungsauto starb daraufhin.

Der Unfall passierte vergangenen Mai im Kreuzungsbereich Conrad-von-Hötzendorfstraße/Grazbachgasse: Der angeklagte Rettungsfahrer, wohnhaft in Leibnitz, war mit der 75-jährigen Patienten, deren Begleiterin und einem Sanitäter unterwegs, als er mit einer Straßenbahn zusammenkrachte – mehr dazu in Rettungsauto kollidierte mit Straßenbahn (7.5.2021).

Folgetonhorn laut Anklage zu spät aktiviert

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte mit 35 bis 40 km/h in den Kreuzungsbereich eingefahren, das Folgetonhorn habe er erst beim Überfahren der Haltelinie aktiviert. Durch den Aufprall wurde das Rettungsfahrzeug weggeschleudert und kam erst in der Auslage eines Geschäfts in der Grazbachgasse zum Stehen. Die 75-Jährige wurde vom Notarzt noch ins LKH gebracht, überlebte den Unfall aber nicht.

Richter: „Ein schöner Schmarrn“

„Ein schöner Schmarrn“, fasste der Richter am Donnerstag dann den gesamten Vorfall zusammen. Ob der 22-Jährige zu schnell unterwegs war oder nicht, spielte da gar keine so große Rolle: „Das Überfahren des Rotlichts ist Ihnen aber sicher anzulasten“, meinte der Richter, zumal die Kreuzung sehr unübersichtlich sei. Er zeigte aber auch Verständnis für den Beschuldigten: „Sie sind als Hilfeleister tätig, Sie bringen Ihr gesamtes Engagement ein, das ist an sich löblich.“

Der Angeklagte bekannte sich schuldig

„Ein fataler Fehler, der Ihnen passiert ist und der den Tod eines Menschen herbeigeführt hat“, hielt der Richter dem Angeklagten vor Augen. Dieser betonte mehrmals, dass er sich schuldig fühle. Mit Blaulichtfahrten hatte er keine sehr große Erfahrung: „Vielleicht sieben bis acht in drei Jahren“, erzählte er.

Der 22-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, die er in zwölf Raten zahlen darf, die fünf Monate Haft wurden bedingt verhängt. Er nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.