Zählerkasten
Pixabay
Pixabay
Wirtschaft

AK: Energieanbieter kündigen Kunden

Die hohen Einkaufspreise im Energiebereich zwingen immer mehr Anbieter zum Handeln. Weil sie mit den aktuellen Verträgen nicht kostendeckend arbeiten können, kündigen vor allem kleinere Energieanbieter ihren Kunden die Verträge und bieten neue, zu massiv höheren Preisen, an.

Bei der Arbeiterkammer Steiermark häufen sich derzeit Anfragen zu Gas und Stromanliegen. Seit Jahresbeginn zählt Karl-Heinz Kettl, Energiereferent der Arbeiterkammer Steiermark, 280 Anfragen. Normalerweise verzeichnet man bei der Arbeiterkammer zum Thema Energie im gesamten Jahr.

Kunden bekommen teurere Verträge angeboten

Am Energiemarkt brodelt es und das bekommen auch immer mehr Kundinnen und Kunden zu spüren, bestätigt Kettl: „Die Preise werden angepasst für Bestandskunden. Aber gewisse Strom- und Gashändler kündigen ihre Kunden aktiv aus den Verträgen raus und bieten den Kunden entweder einen neuen Tarif, der um ein Vielfaches höher liegt, oder sie verlassen den Markt überhaupt und stellen den Energievertrieb ein.“ Das heißt, diese Kunden seien in der Situation, einen Neuvertrag abschließen zu müssen, und Neuverträge seien aktuell deutlich höher als Bestandsverträge, so der Experte.

Vorgangsweise „legal“

Die Vorgangsweise sei aber durchaus legal, sagt Karl-Heinz Kettl: „Jeder Energieliefervertrag, ob Strom oder Gas, kann mit achtwöchiger Kündigungsfrist gelöst werden, so wie ein Konsument auch immer mit zweiwöchiger Kündigungsfrist kündigen kann.“ Dass Energielieferanten ihre Kundschaft loswerden wollen, habe es bisher aber noch nie gegeben. Betroffen seien derzeit hauptsächlich kleinere Energieanbieter, die keine eigenen Kraftwerke betreiben und völlig vom Großhandelspreis abhängig seien. Auf lange Sicht werde man das aber auch bei großen Stromanbietern merken, so Kettl.

Langfristig mit weiteren Steigerungen zu rechnen

Kunden und Kundinnen rät Kettl, bei Vertragskündigung seitens des Anbieters darauf zu achten, dass die achtwöchige Kündigungsfrist eingehalten wird. Dann sollte man sich rechtzeitig, bevor der Vertrag endet, um einen neuen Energielieferanten umsehen. Der Gaspreis dürfte jedenfalls wohl weiter steigen, so Kettl, für den Strompreis sieht er eine leichte Entspannung im Sommer. Doch schon für den nächsten Winter befürchtet er neuerliche Steigerungen bei den Energiepreisen.

AK und ÖGB fordern Stopp der Kostenexplosion

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in der Steiermark fordern von der Bundesregierung nun Maßnahmen zur Eindämmung der Kostenexplosionen am Energiesektor. „Immer mehr Menschen haben aufgrund der exorbitanten Preissteigerungen größte Probleme die Fahrt zur Arbeit, den Strom, die Heizung – einfach das Leben – zu finanzieren“, so AK-Präsident Josef Pesserl und ÖGB-Vorsitzender Horst Schachner. Die Situation sei unerträglich und entwickle sich dramatisch.

Preise würden stetig steigen

Das Kilometergeld und die Pendlerpauschale wurden laut AK und ÖGB 2008 letztmalig erhöht. Der Verbraucherpreisindex sei von Juli 2008 bis Jänner 2022 – ohne Berücksichtigung der aktuellen Preisexplosion – um 28,4 Prozent gestiegen. Die Energiekosten bei Gas würden für einen Haushalt 2022 gegenüber 2021 um rund 30 Prozent für Bestandskunden steigen und sich für Neukunden überhaupt verdreifachen.

Konkrete Forderungen an Regierung

Bei Treibstoffen und Energiekosten fordern AK und ÖGB eine Erhöhung des Kilometergeldes von 42 Cent auf mindestens 55 Cent, außerdem eine Erhöhung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros um 50 Prozent. Für pendelnde Klein- und Kleinstverdiener wird eine Erhöhung der Negativsteuer um 300 Euro – von 100 auf 400 Euro – gefordert.

Außerdem wird eine vorübergehende Halbierung der Mehrwertsteuer auf Benzin, Diesel und Heizöl gefordert und eine vorübergehende Aussetzung der Mineralölsteuer auf Benzin, Diesel und Heizöl sowie die vorübergehende Abschaffung der Erdgasabgabe fürs Heizen mit Erdgas. AK und ÖGB schlagen darüber hinaus eine vorübergehende Aussetzung der CO2-Bepreisung vor.

Erhöhung auch bei Wohnunterstützung

Beim Thema Wohnen solle es laut AK und ÖGB eine Erhöhung der Wohnunterstützung und der Einkommensgrenzen für die Wohnunterstützung geben. Außerdem ein Aussetzen der gesetzlichen Mietzinserhöhung für das Jahr 2022. Im April werden die Richtwertmieten angehoben. Auch eine kräftige Erhöhung des Heizkostenzuschusses für niedrige Einkommen sei nötig: „Wir brauchen rasch Lösungen, die spürbare Entlastungen mit sich bringen“, fordern Schachner und Pesserl.