Frau sitzt nachdenklich auf Fensterbank
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Coronavirus

„Long Covid“ erstmals vor Gericht anerkannt

Zahlreiche „Long Covid“-Betroffene kämpfen derzeit vor Gericht um die Anerkennung ihrer Krankheit. Nun entschied das Sozialgericht Graz, dass eine 33-jährige Steirerin vorübergehend berufsunfähig ist und rückwirkend Anspruch auf Rehabilitationsgeld hat.

Unter „Long Covid“ versteht man gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer akuten CoV-Erkrankung vorhanden sein können – dazu zählen etwa Atembeschwerden, Erschöpfung und verminderte Leistungsfähigkeit. „Long Covid“ kann ebenso nach milder Erkrankung auftreten. Die Risikofaktoren sind noch nicht vollständig geklärt.

Betroffene werden häufig nicht ernst genommen

Die medizinische Masseurin aus Graz erkrankte im März 2020 an Covid-19. In weiterer Folge konnte sie wegen anhaltender Müdigkeit und Erschöpfung nicht mehr arbeiten: Nach monatelangem Krankenstand wurde dieser von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nicht verlängert – sie musste Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beziehen.

Bei der ÖGK und bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sei sie mit ihrer Erkrankung auf viel Unverständnis gestoßen, sagte die Betroffene, und der Weg bis zum Urteil dauerte lange. „Man muss sich in dem Antragsprozess um vieles selbst kümmern. Oft hat man auch das Gefühl, sehr herablassend behandelt zu werden. Das alles führt zu Stress und dieser wiederum zu einer Verschlechterung der Symptomatik“, sagte die Betroffene der „Kleinen Zeitung“.

Symptome kehren wieder

„Ich war mir lange nicht sicher, ob ich mir diese Belastung wirklich antun soll. Und ich kenne einige, denen das zu viel ist.“ Obwohl sie sechs Wochen lang einen moderaten Verlauf gehabt habe, seien die Symptome im Sommer 2020 mit voller Härte zurückgekommen, sagte die 33-Jährige der Tageszeitung „Heute“.

Urteil mit weitreichenden Folgen

Laut Medienberichten handelt es sich um den ersten bekannten Fall in Österreich, bei dem ein Sozialgericht eine Berufsunfähigkeit durch „Long Covid“ bestätigte. Rund 200 Symptome fallen unter das Syndrom, darauf verweist auch die Pensionsversicherung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Ö1-Morgenjournal am Donnerstag. Weitere Klagen von Betroffenen sind noch ausständig.