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Politik

Neue Raumordnung sieht Leerstandsabgabe vor

ÖVP und SPÖ haben sich auf einen Entwurf für die neue steirische Raumordnung geeinigt: Er sieht ein Abgabe auf leerstehende Häuser und Wohnungen vor, auch sollen Gemeinden künftig eine Abgabe auf Zweitwohnsitze einheben können.

Bauland soll nicht länger als fünf Jahre ungenutzt freistehen. Damit das erreicht wird, sieht der Entwurf zur neuen steirischen Raumordnung eine Raumordnungsabgabe vor: Über zwei Prozent vom durchschnittlichen Grundstückspreis vor Ort – dieser wird über die Statistik Austria ermittelt.

„Bodenverbrauch so gut es geht minimieren“

„Zum einem wollen wir den Bodenverbrauch so gut es geht minimieren, und vorhandenes Bauland umsetze, bevor neues wieder gewidmet wird“, sagt der Gemeindesprecher der ÖVP, Erwin Dirnberger, und SPÖ-Gemeindesprecher Wolfgang Dolesch ergänzt: „Man möchte erreichen, dass insbesondere in den zentrumsnahen Lagen auch wirklich die gewidmeten Flächen sozusagen konsumiert werden und nicht stattdessen am Ortsrand neue Flächen ausgewiesen werden müssen.“

Situation in touristischen Gebieten soll entschärft werden

Die Abgabe auf Zweitwohnsitze solle vor allem die Situation in touristischen Gebieten wie dem Ennstal oder der Weingegend entschärfen, „wo sich die Einheimischen mit der Zeit immer schwerer den eigenen Baugrund, die eigene Wohnung, das eigenen Haus leisten können. Wenn jemand justament einen Zweitwohnsitz hat, dann soll der Gemeinde, wenn die Gemeinde dieses Instrument nutzt, auch ein Erlös zufließen“, so Dolesch.

Leer stehende Wohnung der Nutzung zuführen

Ob eine Abgabe auf Zweitwohnsitze eingehoben wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde, ebenso, ob sie eine Leerstandsabgabe einführt – aber allein in Graz würde das etwa 6.000 Wohnungen betreffen, so Dolesch: „Wenn wir nur diese absolut gesicherte Untergrenze annehmen, dann sprechen wir hier von rund 360.000 Quadratmetern, die aus unserer Sicht nicht genutzt werden, weil viel in Anlegerwohnungen, Betongold investiert wurde. In erster Linie sollen die leer stehenden Wohnungen bewohnt werden, der Nutzung zugeführt werden.“

Außerdem müssen künftig Handelsgebäude ab 400 Quadratmeter Fläche verpflichtend zweistöckig gebaut werden. Der Entwurf zur neuen Raumordnung geht jetzt in Begutachtung und könnte schon am 26 April im Landtag beschlossen werden.