Altbauwohnung leer
ORF.at/Zita Klimek
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Wirtschaft

Neues Maklergesetz: Freude und Kritik

Nach jahrelangen Diskussionen hat die Bundesregierung heute überraschend eine wesentliche Änderung im Maklergesetz angekündigt. Kritik gibt es aus Maklerkreisen. Bei Konsumentenschützern ist man erfreut.

Laut dem neuen Gesetz sollen die Provisionen für einen Makler oder eine Maklerin nicht mehr von Mietern und Mieterinnen bezahlt werden. Stattdessen sollen diese Kosten – nach deutschem Vorbild – künftig die Auftraggeber, also zumeist die Wohnungsbesitzer übernehmen – mehr dazu in „Bestellerprinzip“ geht in Begutachtung (news.ORF.at).

Entlastung für neue Mieterinnen und Mieter

Derzeit lassen Immobilienbesitzer die Vergabe von Mietwohnungen zumeist über Makler-Firmen abwickeln. Die fälligen Provisionen von ein bis zwei Bruttomonatsmieten plus Mehrwertsteuer müssen dabei fast immer die Mieter tragen. Doch damit soll laut der Bundesregierung bald Schluss sein. Künftig werde das Besteller-Prinzip gelten, so die Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Konsumenten- und Mieterschützer erfreut

Bei den steirischen Mieter- und Konsumentenschutz-Verbänden sorgt das neue Gesetz erwartungsgemäß für positive Reaktionen. In der Arbeiterkammer Steiermark hält man Bedenken der Makler für Branchenpropaganda und erwartet deutliche Verbesserungen durch das neue Gesetz: „Wir erwarten uns auf jeden Fall eine Entlastung für die Mieter und Mieterinnen, nicht nur für die Jungen. Was wir auch in Deutschland sehen ist, dass sich die befristeten Vermietungen reduziert haben. Auch das ist uns ein Anliegen, weil je öfter ich eine Wohnung wechseln muss, umso mehr Kosten fallen für mich auch an“, sagt Bettina Schrittwieser vom Konsumentenschutz der AK Steiermark.

Maklergebühren neu geregelt

Am Dienstag präsentiert Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gemeinsam mit ÖVP-Staatssekretärin Claudia Plakolm und Abgeordneten die „Novelle für mehr Gerechtigkeit bei Maklerprovisionen“. Mieter müssen ab 2023 keine Maklerprovisionen mehr bezahlen. Diese Kosten sollen künftig die Wohnungsbesitzer übernehmen.

„Herber Schlag gegen Branche der Makler“

In der Maklerbranche sorgt das Gesetz für heftige Kritik. Steirische Branchenvertreter und Vertreterinnen, wie etwa die stellvertretende WKO-Fachgruppenobfrau der Makler, Patricia Reisinger, sehen das kritisch: „Das ist ein sehr herber Schlag gegen die Branche. Man muss vielleicht doch dazu sagen, dass der Markt ja nicht nur den Vermieter berät. Ja, es ist seine Wohnung, aber der Mieter hat einen großen großen Benefit, wenn der Makler mit eingeschaltet ist. Und diese Beratung wird ihm fehlen in Zukunft. Und diese Beratung wird er sich teuer zukaufen müssen.“

Außerdem seien, entgegen der Aussagen der Regierung, in Deutschland die Mieten nach der Einführung des Besteller-Prinzips sehr wohl gestiegen. Auch rechtliche Probleme würden drohen, sagt die Maklerbranche.