Absonderungsbescheid, Ct-Wert
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Coronavirus

Land Steiermark adaptiert Quarantäneregeln

Nach der neuen Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums hat jetzt auch das Land Steiermark seine Quarantäneregeln angepasst. Demnach ist nun nach dem fünften Tag eine „Verkehrsbeschränkung“ statt einer Absonderung möglich.

Die neue CoV-Verordnung des Bundes gilt vorerst bis 16. April: Demnach muss an öffentlichen Orten (indoor), in Verkehrsmitteln, im Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), bei der Arbeit, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen eine Maske getragen werden; in der Gastronomie kann die Maske auf dem Platz abgenommen werden – mehr dazu in Neue Regeln zu Maske und Quarantäne (news.ORF.at).

Aktuelle CoV-Lage

Die Zahl der CoV-Neuinfektionen bleibt weiterhin hoch. In der Steiermark wurden am Mittwoch 7.135 Fälle gemeldet.

In den vergangenen Tagen war die 3-G-Regel als Alternative zur Maskenpflicht im Gespräch – sie kommt, allerdings stark eingeschränkt: Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und ohne fixe Sitzplatzzuteilung können die Veranstalter zwischen Maskenpflicht und 3-G-Regel wählen; auch in der Nachtgastronomie wird es diese Wahlmöglichkeit geben.

Nachtgastronomen sind erleichtert

Bei den Nachtgastronomen ist man erleichtert – so etwa Bollwerk-Betreiber Martin Fritz: „Das kann man schon sagen. Wir haben gehofft, dass die Maskenpflicht bei uns nicht kommt, weil das wäre definitiv das Aus gewesen, und die 3-G-Regel ist, wenn man so will, das geringere Übel.“

Neue Quarantänebestimmungen

Lockerungen soll es bei den Quarantäneregeln geben: Erkrankte mit schwerem Verlauf können sich demnach frühestens zehn Tage nach Beginn der Symptome freitesten (mit einem negativen PCR-Test oder einem positiven Test mit einem Ct-Wert von über 30), wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Betroffene mit leichtem Verlauf können sich nach fünf Tagen freitesten, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind und der PCR-Test negativ ausfällt oder der Ct-Wert über 30 liegt.

Regierung verhängt neue CoV-Vorschriften

Bereits am Dienstag hätte die türkis-grüne Bundesregierung wieder neue CoV-Vorschriften verhängen wollen, konnte sich aber offenbar nicht einigen. Nun kommen wieder eine Fülle neuer Maskenpflichten, 3-G-Vorschriften und Quarantäneänderungen auf die Österreicher zu.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, ohne Test aus der Quarantäne entlassen zu werden: Das gilt, wenn Erkrankte seit 48 Stunden symptomfrei sind und eine „Verkehrsbeschränkung“ in Kauf nehmen – konkret heißt das, dass sie beim Kontakt mit anderen Maske tragen müssen, außerdem ist ihnen der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessstudios und Großveranstaltungen untersagt.

„Verkehrsbeschränkung“ nach dem fünften Tag

Das Land Steiermark hält sich hier an die Empfehlung des Gesundheitsministeriums – demnach ist die Umwandlung der Absonderung in eine „Verkehrsbeschränkung“ nach dem fünften Tag möglich.

Voraussetzung ist, dass bereits 48 Stunden lang völlige Symptomlosigkeit besteht und dass der oder die Betroffene den Umstieg auf die „Verkehrsbeschränkung“ per Mail oder Telefon jener Behörde meldet, die den Bescheid ausgestellt hat. Die Verkehrsbeschränkung endet automatisch nach dem zehnten Tag, ein Freitesten ist hier aber nicht möglich, betont das Land.

Ab wann und für wen es diese Möglichkeit tatsächlich geben wird, das steht noch nicht genau fest: Man befinde sich in der Umstellungsphase, heißt es beim Land, und man betont: Es gelte das, was im jeweiligen individuellen Bescheid steht.

Viele Fragen vor 1. April

Bei der von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Limitierung der kostenlosen Coronavirus-Tests ab 1. April sind noch viele Fragen offen. Während die Abgabe der fünf Antigen-„Wohnzimmer“-Tests über die Apotheken bereits geregelt ist, ist etwa die Kontrolle der Einhaltung der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests unklar, wie etwa die Stadt Wien am Donnerstag auf APA-Anfrage betonte. Seitens des Ministeriums verwies man auf die Zuständigkeit der Länder, diese sehen sich dazu aber zurzeit gar nicht in der Lage – mehr dazu in Viele Fragen vor 1. April (news.ORF.at).