Der Tatort
APA/Mario Bühner
APA/Mario Bühner
Gericht

15 Jahre Haft nach Mord an schwangerer Ex-Freundin

Am Dienstag hat in Graz der Geschworenen-Prozess gegen einen 19-Jährigen stattgefunden. Er soll im Juli des Vorjahres seine 17-jährige, schwangere Ex-Freundin mit einer Schere erstochen haben. Er wurde nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Fall hatte im Juli letzten Jahres österreichweit für Aufsehen gesorgt: Die schwangere 17-Jährige war nicht zur Arbeit erschienen; die Mutter hatte daraufhin versucht, in der Wohnung in Graz nachzusehen, doch der Wohnungsschlüssel steckte von innen. Schließlich brach die Feuerwehr die Tür auf und fand die junge Frau tot im Bett – mehr dazu in 17-jährige Schwangere getötet – Verdächtiger in Haft (21.7.2021).

Erst nach eineinhalb Monaten Geständnis abgelegt

Schnell war klar, dass sie mit einer Schere erstochen wurde, und schnell geriet ihr damals 19-jähriger Ex-Freund unter Verdacht; laut Anklage habe der 19-Jährige in den ersten Einvernahmen zwar einen Streit mit dem Mädchen zugegeben, aber behauptet, sie sei noch am Leben gewesen, als er die Wohnung verlassen habe. Erst eineinhalb Monate später legte der Mann dann in der Untersuchungshaft ein Geständnis ab – mehr dazu in 17-jährige Schwangere erstochen: Geständnis (16.9.2021).

Anklage wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs

Der 19-Jährige soll auch der Vater des ungeborenen Kindes gewesen sein. Das Kind sei „ungeplant, aber nicht ungewollt“ gewesen, meinte der Staatsanwalt beim Vortrag der Anklage. Die beiden hätten beschlossen, das Kind zu bekommen und sich gemeinsam darum zu kümmern. Letztlich ist der Staatsanwalt aber überzeugt: „Sie (Anm: Die 17-Jährige) wurde auf brutale Weise ermordet.“ Der Angeklagte habe seine Ex-Freundin massiv gewürgt und ihr danach mehrere Stiche in den Hals- und Nackenbereich versetzt – deshalb müsse er sich wegen Mordes und auch des Vergehens des Schwangerschaftsabbruchs vor einem Geschworenengericht verantworten.

Verteidiger spricht von „Tat im Affekt“

„Es war kein vorsätzlicher Mord, sondern eine Tat im Affekt“, meinte dagegen der Verteidiger, der auch zu bedenken gab, dass der 19-Jährige an ADHS und Autismus leide. Er sei krank, daher sie ihm die Tat nicht vorzuwerfen. Dem hält der Staatsanwalt eine Suchanfrage im Handy des Angeklagten entgegen. Er habe nach dem Begriff „erwürgen“ gesucht- allerdings sei nicht geklärt, ob vor oder nach der Tat.

Angeklagter zeigt sich wortkarg

Der Angeklagte selbst – in Jeans und dunklem Sakko auf der Anklagebank – wirkte zum Prozessauftakt unbeteiligt und beantwortete die Fragen nur knapp und ohne Emotionen. „Das passt so“, sagte er zur Richterin, als sie fragte, ob er zu seinen Aussagen bei den Einvernahmen steht. „Wie sie mir die Kette runtergerissen hat, hat’s bei mir den Schalter umgelegt. Und dann hab i irgendwann nach der Schere gegriffen", schilderte er weiter.

An viele Einzelheiten konnte er sich dagegen nicht mehr erinnern, oft lautete die Antwort nur: „Das ist alles so schnell gegangen". Einmal meinte er sogar: "Es tut mir leid.“ „Was haben Sie gedacht über diese Tat?“, fragte die Richterin. „Kann ich nicht beschreiben“, antwortete der 19-Jährige. Das Opfer wurde offenbar auch zweimal mit einer Bratpfanne geschlagen und mit einem Messer vorne in den Hals geschnitten. „Dazu kann ich nichts sagen“, gab der Angeklagte an.

Gutachter bescheinigt „seelisch-geistige Abartigkeit“

Der 19-Jährige wurde vom psychiatrischen Sachverständigen als zurechnungsfähig eingestuft, weist aber laut Gutachter eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades auf. Das Wesen dieser Erkrankung sei unter anderem die „völlig gestörte Impulsivität“, so der Experte, auch hohe Aggression und die Neigung zu Wut- und Gewaltausbrüchen sei typisch. Weiters weise der Angeklagte eine Borderline-Störung auf. „Das Tatmotiv war aus seiner Sicht das Herunterreißen der Halskette, die für ihn eine wichtige Rolle spielte“, schilderte der Gutachter, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl.

15 Jahre Haft

Die Geschworenen befanden den Grazer Dienstagabend in beiden Punkten für schuldig. Er wurde wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs zu 15 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.