Chronik

Urteil nach Mordversuch mit Bierflasche

Mit einer abgebrochenen Bierflasche ist ein 35 Jahre alter Kroate im November auf eine Supermarktkundin losgegangen. Er musste sich am Mittwoch wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Wegen seiner Schizophrenie wird er nun in eine Anstalt eingewiesen.

Ein 35-Jähriger hat sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Mann hatte im November des Vorjahres in einem Supermarkt in Graz ohne ersichtlichen Grund mit einer abgebrochenen Bierflasche auf eine Kundin eingestochen und sie schwer am Hals und im Kopfbereich verletzt – mehr dazu in Mordversuch mit Bierflasche in Supermarkt (9.11.2021).

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Die Szenen des Vorfalls sind auf einem Video zu sehen, das keinen Zweifel daran ließ, dass es der Kroate war, der zustach. Auf der Anklagebank saß er allerdings als „Betroffener“, weil er den versuchten Mord im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen hatte. Stimmen hätten ihm gesagt, dass er die Frau erstechen muss. Der Sachverständige diagnostizierte bei dem Kroaten eine paranoide Schizophrenie.

Nach rund einer Stunde war die Sachlage bei Gericht so klar, dass sich die Geschworenen schon zur Beratung zurückzogen und auch diese dauerte nicht lange. Sie entschieden einstimmig auf versuchten Mord. Der Mann wurde in eine Anstalt eingewiesen.