Osterfeuer
APA/dpa/Friso Gentsch
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Chronik

Osterfeuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Erstmals seit drei Jahren werden heuer am Osterwochenende wieder in großem Stil Brauchtumsfeuer entfacht werden. Erlaubt sind Osterfeuer ausschließlich in der Zeit vom Karsamstag, 15.00 Uhr, bis Ostersonntag, 3.00 Uhr, aber nicht überall.

2020 gab es pandemiebedingt keine Osterfeuer, im Vorjahr nur rund 600 steiermarkweit, da es strenge CoV-Beschränkungen gab. Heuer erwartet die Feuerwehr wieder flächendeckend Brauchtumsfeuer, wenngleich es seit 2011 strenge Regelungen gibt, die in der Brauchtumsverordnung des Landes Steiermark festgelegt sind und in der Luftreinhalteverordnung.

Endlich wieder zusammenkommen

So sind in der Landeshauptstadt Graz Brauchtumsfeuer ganzjährig verboten. In einzelnen Gemeinden in den Bezirken Graz Umgebung, Leibnitz oder Südoststeiermark ist nur ein Osterfeuer pro Gemeinde erlaubt, um die Feinstaubbelastung niedrig zu halten – so auch in Wildon, wo sich die Bevölkerung heuer besonders auf diese Tradition freut, erzählt Bürgermeister Karl Kowald: „Es bedeutet für die Bevölkerung doch ein Denken an die Auferstehung Christi, es ist aber auch Symbol des Frühjahres und nicht zuletzt auch der Wunsch des Zusammenkommens, was ja doch in den letzten Monaten durch die CoV-Pandemie sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde.“

Ausschließlich trockene Pflanzenreste

Seit Inkrafttreten der Brauchtumsverordnung seien die Feinstaub-Grenzwerte nicht mehr überschritten worden, sagt Thomas Pongratz vom Referat Luftreinhaltung des Landes. Um die Schadstoffproduktion möglichst gering zu halten, dürfen ausschließlich trockene Pflanzenreste verwendet werden. „Was man keinesfalls verwenden darf sind Abfälle. Was auch nicht ins Osterfeuer gehört, ist frischer Strauchschnitt oder altes Laub oder feuchtes Holz – man sollte trockenes Holz verwenden, um das Osterfeuer möglichst rauchfrei zu gestalten“, so Pongratz.

Um das Feuer überschaubar zu halten, empfehlen die Feuerwehren, keine übergroßen Feuerstellen anzuhäufen. Zu Bäumen müssen mindestens 40 Meter und zu Häusern 50 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es dürfen keine Brandbeschleuniger eingesetzt werden, und bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden.

Auf Kleintiere achten

Auch Tiere müssen geschützt werden, sagt Thomas Meier vom Landesfeuerwehrverband: „Um Tiere zu schützen, empfiehlt es sich, das Brennmaterial vor dem Anzünden nochmals umzuschichten, damit Kleintiere, die darunter Schutz gesucht haben, nicht qualvoll in einer Flammenfalle umkommen.“

Auch wenn nur die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde verpflichtend ist, bittet die Feuerwehr um freiwillige Meldung, um Fehlalarme zu vermeiden und im Notfall schnell reagieren zu können.