FFP2-Maske am Asphalt
ORF.at/Georg Hummer
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Coronavirus

Maskenpflicht wird ab Karsamstag gelockert

Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in „Öffis“ und im lebensnotwendigen Handel, allerdings fällt sie ab Karsamstag im normalen Handel.

Corona-Testangebot am Osterwochenende:

Am Osterwochenende stehen in der Steiermark in zahlreichen Apotheken Corona-Testmöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht noch immer die Möglichkeit über die Antigen-Wohnzimmertestung mittels QR-Code einen entsprechende Testung durchzuführen.

Vor nicht einmal einem Monat wurde die Maskenpflicht in Innenräumen auf Grund der hohen Infektionszahlen wieder eingeführt – mehr dazu in Maskenpflicht in Innenräumen kehrt zurück (18.3.2022) – und die die Maske bleibt Österreich auch weiter erhalten, wenngleich die Zahl der Ausnahmen erweitert wird. Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde.

Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in „Öffis“ und im lebensnotwendigen Handel, also etwa in Lebensmittelgeschäften, allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen – mehr dazu in Maske in Supermarkt und „Öffis“ bleibt (news.ORF.at).

Die neuen Regeln
Grafik: APA/ORF.at

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Bereichen ohne Maskenpflicht müssen ebenfalls keine tragen. Im Supermarkt müssen Verkäufer und Verkäuferinnen also weiterhin FFP2-Maske tragen, sofern es keine anderen geeigneten Schutzeinrichtungen gibt.

Maske muss auch weiterhin in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern getragen werden. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein. Stark zurückgenommen werden die Präventionskonzepte, nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors oder mehr müssen diese erstellt sowie ein Präventionsbeauftragter ernannt werden. Die 3-G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben.

Pressekonferenz zur Anpassung der CoV-Maßnahmen

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass ab Karsamstag die FFP2-Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und im Kranken- und Pflegebereich gilt und dass die Gültigkeit der Grünen Pässe für Dreifachgeimpfte auf zwölf Monate verlängert wird.

Virologe für „differenzierten“ Umgang

Für Experten wie den Grazer Virologen Klaus Vander sind das nachvollziehbare Schritte, die auch aus virologischer Sicht vertretbar seien: „Die derzeit günstige epidemiologische Situation ermöglicht sicher einen allgemeinen Wegfall der Maskenpflicht, wobei man hier ein bisschen differenzieren muss: Gerade im Gesundheitswesen, also auch in Pflegeeinrichtungen, sollte zumindest im Umgang mit Patienten beziehungsweise mit zu Betreuenden nach wie vor die Maske getragen werden.“

Handel: „Nicht mehr verständlich“

Von Seiten des Handels war schon im Vorfeld der Entscheidung klar, was passieren sollte: „Ja! Vom Handel her wird ein Ende der Maskenpflicht gefordert, weil für uns nicht mehr verständlich ist, dass wir die Masken tragen sollen. Es gibt Großveranstaltungen, es gibt Konzerte, und wir sind die Einzigen, die noch Maske tragen müssen. Deswegen fordern wir ein Ende der Maskenpflicht, auch weil wir eines der letzten Länder in Europa sind, die das noch haben“, so der Sprecher des Handels in der steirischen Wirtschaftskammer Gerhard Wohlmuth.

Steiermark schaltet auf Orange um

Die Voraussetzungen scheinen jedenfalls gut: So wird am Donnerstag gleich in sechs Bundesländern – darunter auch in der Steiermark – die CoV-Ampel auf Orange geschaltet, Fallzahlen und Inzidenz sinken.

Zahl der Testungen hat sich halbiert

Allerdings schlägt sich die Entscheidung, das Angebot an Gratis-Tests einzuschränken – mehr dazu in Neue Teststrategie läuft nur über die Apotheken (29.3.2022) – immer deutlicher auf die Zahl der Testungen nieder: Laut Apothekerkammer sank die Zahl der Testungen im Schnitt um mehr als die Hälfte, bestätigt Präsident Gerhard Kobinger: „Ich selbst habe ungefähr nur noch ein Drittel der Tests, die wir vor dem ersten April hatten“ – mehr dazu auch in Zahl der CoV-Tests stark zurückgegangen (7.4.2022).

Neue CoV-Verordnung

Ab Samstag gelten in Österreich wieder neue CoV-Regeln. Unter anderem müssen im normalen Handel, wie in Modegeschäften sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine Masken mehr getragen werden.

Neue Regeln auch für Grünen Pass

In der neuen Verordnung wird auch geregelt, wie lang künftig der Grüne Pass gelten soll – momentan gilt er für doppelt Geimpfte 180 Tage, für dreifach oder öfter Geimpfte 270 Tage. In Zukunft wird seine Gültigkeit für dreifach Geimpfte auf zwölf Monate verlängert.