Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Ehefrau angeschossen: 16 Jahre Haft und Einweisung

Im Vorjahr hat ein 45-Jähriger in Graz versucht, seine Ehefrau mit drei Schüssen zu töten – die 36-Jährige überlebte schwer verletzt. Am Donnerstag wurde der Mann nun zu 16 Jahren Haft verurteilt, zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Eigentlich hätte der 45-Jährige im Juli des Vorjahres gar nicht in der Wohnung im zweiten Stock des Mehrparteienhauses in der Grazer Bienengasse sein dürfen: Gegen ihn war erst kurz zuvor ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen worden – und das nicht zum ersten Mal. „Es wurden schon mehrfach Betretungsverbote sowohl gegen den Mann als auch gegen die Frau ausgesprochen – offenbar handelt es sich hier wirklich um eine zerrüttete Ehe. Die beiden haben sich aber immer wieder zusammengefunden, und so soll es auch zu einer Aussprache gekommen sein – diese Situation ist dann aber eskaliert“, so Polizeisprecher Fritz Grundnig damals.

„Ich wollte ihr wehtun“

Laut Anklage habe sich die Tochter noch dazwischen gestellt – dennoch feuerte der Angeklagte dreimal auf seine Frau – mit einer Waffe, die er beim Entrümpeln gefunden hatte; danach ergriff er zunächst die Flucht, stellte sich später aber selbst der Polizei. Die schwer verletzte Frau wurde nach der Erstversorgung ins LKH Graz gebracht – mehr dazu in Zweifache Mutter von Ehemann angeschossen (18.7.2021) und in Frau angeschossen: Mann bestreitet Tötungsabsicht (19.7.2021).

Beim Prozess am Donnerstag sprach der 45-Jährige laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ von einer „perfekten Ehe“, und dass er seine Frau nicht töten wollte: „Ich habe dreimal auf ihr Bein geschossen“. Auf die Frage, warum er das tat, sagte der Mann: „Ich wollte ihr wehtun.“

Spielschulden führten zu „unlösbarer Situation“

Der Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung: Spielschulden führten demnach für ihn zu einer unlösbaren Situation – dennoch war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Dementsprechend lautet dann auch das noch nicht rechtskräftige Urteil der Geschworenen: Schuldspruch im Sinne der Anklage – 16 Jahre Haft wegen Mordversuchs, zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.