Familie wirft Schatten auf eine Wiese
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Soziales

Scharfe Bundes-RH-Kritik an Sozialbereich

Nach Kritik durch den Landesrechnungshof an der Situation in der Pflege in der Steiermark stellt nun der Bundesrechnungshof den Sozialhilfeverbänden kein gutes Zeugnis aus: Es mangele vor allem an Transparenz. Das Land kündigte bereits Maßnahmen an.

Es ist ein kritischer Bericht zu den steirischen Sozialhilfeverbänden (SHV), der Rechnungshof sieht „hohen Reformbedarf“: Unter anderem geht es um die Aufteilung der Kompetenzen, die ineffizient und wenig transparent sein soll.

Prüfzeitraum fünf Jahre

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht „Funktion und Aufgaben der Sozialhilfeverbände in der Steiermark – Schwerpunkt Sozialhilfeverband Murtal“ die zersplitterte Organisation zwischen Bezirkshauptmannschaften und Sozialhilfeverbänden. Der überprüfte Zeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2019.

Mangelhafte Transparenz

In der Steiermark nehmen das Land und die Bezirkshauptmannschaften, aber auch die Sozialhilfeverbände wesentliche Aufgaben im Sozialbereich wahr. „Dafür bilden alle Gemeinden eines politischen Bezirks – mit Ausnahme der Stadt Graz – jeweils einen Sozialhilfeverband. Dieser hat Finanzmittel für Sozialleistungen zu vereinnahmen, zu verrechnen und auszuzahlen. Die Finanzierung der Leistungen im Sozialbereich erfolgt grundsätzlich im Verhältnis 60 zu 40 durch das Land Steiermark und die Sozialhilfeverbände. Wem Sozialleistungen gewährt werden, entscheiden überwiegend die Bezirkshauptmannschaften. Die Entscheidungskompetenz der Sozialhilfeverbände ist auf die Bewilligung einiger weniger Leistungen beschränkt“, hieß es vom Bundesrechnungshof.

Scharfe Bundes-RH-Kritik an Sozialbereich

Der Bundesrechnungshof stellt nach der Kritik durch den Landesrechnungshof an der Situation in der Pflege in der Steiermark den Sozialhilfeverbänden kein gutes Zeugnis aus. Vor allem fehlt es an Transparenz, so der Bundesrechnungshof. Das Land kündigte bereits Maßnahmen an.

Die Prüferinnen und Prüfer kritisieren, dass aufgrund dieser Aufsplitterung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für Sozialleistungen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwaltung und Gebarung erschwert sind.

Beispiel Murtal

Beispielsweise, so die Ausführungen des Rechnungshofes, sei die Bezirkshauptmannschaft Murtal auch die Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands Murtal, ihre Aufgaben nahmen zur Zeit der Prüfung 20 Bedienstete des Sozialreferats der Bezirkshauptmannschaft in unterschiedlichem Ausmaß wahr. Die Prüfung des Rechnungshofes zeige: Eine klare Zuordnung der Aufgaben von Geschäftsstelle und Sozialhilfeverband war nicht durchgängig möglich.

Der Rechnungshof weist zudem kritisch darauf hin, dass die Geschäftsstellen auf Basis von Verträgen zwischen den Sozialhilfeverbänden und dem Land berechtigt waren, Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen zu gewähren. „Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach dafür die Verbandsversammlung zuständig ist“, heißt es.

Geschäftsordnungen nicht gesetzeskonform

„Die Geschäftsordnungen von elf Sozialhilfeverbänden zeigen, dass ihre Organe zu Aufgaben ermächtigt waren, für die sie gesetzlich nicht zuständig waren“, so der Bericht weiter. „Weil gesetzeskonforme Geschäftsordnungen fehlten und keine Verbandskassiere bestellt waren, war die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung durch die Sozialhilfeverbände nicht durchgängig sichergestellt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land Steiermark für Leistungen im Sozialbereich, durchschnittlich über fünf Jahre (2015 bis 2019) gerechnet, jährlich mehr als 400 Millionen Euro aufbringen musste.“

Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass die vom Land Steiermark budgetierten Anteile an den Kosten der Sozialhilfeverbände regelmäßig nicht ausreichten, um die Liquidität der Sozialhilfeverbände ganzjährig sicherzustellen.

Land hat bereits Maßnahmen angekündigt

Positiv würdigt der Rechnungshof, dass die Landesregierung noch im Zuge der Prüfung ankündigte, eine „Reform der Kostentragung im Sozialbereich umzusetzen und damit auch den Empfehlungen des Rechnungshofes vollinhaltlich nachzukommen“. Die Landespolitik hat bereits Maßnahmen angekündigt: Die zwölf steirischen SHV sollen aufgelöst und zu einer Ebene zusammengefasst werden.

Eine geeignete Form der Einbindung der Gemeinden im Hinblick auf ihre Mitfinanzierung des Sozialbereichs wäre anzustreben, empfiehlt der Bundesrechnungshof. Aus dem Büro von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) hieß es dazu am Freitag, der Rechnungshofbericht zu den Sozialhilfeverbänden umfasse natürlich die Ausgaben für die Pflege, die in den Budgets der Sozialhilfeverbände mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben ausmache.

Reaktionen

„Wir Freiheitliche pochen seit Jahren auf eine umfassende Reform des Verbandswesens, der Rechnungshof gibt unserer Kritik nun vollinhaltlich recht. Der Landeshauptmann muss sicherstellen, dass die Neuordnung des Sozialhilfeverbandswesens rasch eingeleitet wird und auch die Oppositionsparteien entsprechend eingebunden werden. Der FPÖ-Landtagsklub wird in einer schriftlichen Anfrage alle bisherigen Schritte sowie die kommenden Bestrebungen der Landesregierung abfragen und auch eine Einbindung des Landtags vehement einfordern“, so FPÖ-Landtagsabgeordneter Stefan Hermann.

Auch die Grünen sehen sich in ihrer Kritik an der Sozialhilfeverbänden durch den Rechnungshofbericht bestätigt: „Wir haben schon lange auf Missstände und Fehlentwicklungen bei den Sozialhilfeverbänden hingewiesen. Dass akuter Reformbedarf besteht, hat jetzt auch der Rechnungshof klargestellt. Die Sozialhilfeverbände sind nicht mehr zeitgemäß und müssen aufgelöst werden", so Klubobfrau Sandra Krautwaschl.

NEOS-Klubobmann Niko Swatek sagte: „Intransparent, träge, teuer und teilweise illegal. Die Kritik des Rechnungshofs muss endlich ernst genommen werden, die steirischen Sozialhilfeverbände gehören sofort abgeschafft. Statt Parteigünstlinge müssen endlich die Menschen, die Hilfe brauchen, im Zentrum der steirischen Sozialpolitik stehen."