Die Statue der Justitia am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. (11.3.2014)
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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Gericht

Letztentscheid: Keine Entschädigung für Pflegekind

Auf 600.000 Euro Schmerzensgeld hat ein ehemaliges Pflegekind das Land Steiermark geklagt. Jetzt ist diese Klage rechtskräftig gescheitert – abgewiesen über drei Instanzen, vor Kurzem auch beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Der Steirer hatte das Land auf 600.000 Euro Entschädigung geklagt. Als das abgewiesen worden war, ging er, unterstützt durch Crowdfunding, in die nächste Instanz – mehr dazu in Als Pflegekind missbraucht – Fall in zweiter Instanz (16.3.2021) und Als Pflegekind missbraucht: Klage abgewiesen (16.2.2021) –, auch diese lehnte ab – mehr dazu in Verjährt: Klage von Pflegekind abgewiesen (17.12.2021).

Verjährt

Laut den Gerichtsurteilen hätte er seine Ansprüche früher geltend machen müssen: Demnach hätte der heute 56-Jährige schon ab dem Alter von 21 Jahren realisieren können, dass er für etwas, was ihm in seiner Kindheit widerfahren ist, Ansprüche gegenüber dem Land geltend machen könnte, denn laut dem Anwalt des Landes Steiermark, Arno Lerchbaumer, haben die Gerichtsverfahren ergeben, „dass er bereits in der Zeit, als er in Strafhaft war, den Akt bei der Jugendwohlfahrts-Behörde angefordert hat und dort bereits Einsicht genommen hat. Das war im Jahr 1987“.

Das ehemalige Pflegekind aber argumentierte, aufgrund von Misshandlungen durch die Pflegemutter, die ihn geschlagen, ans Bett angebunden und ihm mit einer Zange Milchzähne gezogen habe, sei er psychiatriert worden und habe kaum Schulbildung genossen – deswegen sei er auch zum Täter geworden und lange im Gefängnis gewesen.

Hätte seit 1987 Ansprüche geltend machen können

Anwalt Lerchbaumer sagte aber gegenüber Ö1: „Der Oberste Gerichtshof kommt auch zum Ergebnis, dass keine lang andauernde Persönlichkeitsstörung beim Herrn Janka vorliegt, die zu einer teilweisen Geschäftsfähigkeit geführt hätte und dass er jedenfalls seit 1987 in der Lage gewesen wäre, allfällige Ansprüche geltend zu machen. Und deswegen kommen alle drei Instanzen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass allfällige Ansprüche verjährt wären.“

Kläger „sehr enttäuscht“

Verjährung hat im Rechtssystem den Hintergrund, dass Jahrzehnte zurückliegende Ereignisse oft schwer nachträglich aufgeklärt werden können. Vor vier Jahren hatte der Kläger 25.000 Euro vom Land erhalten. Über die nun rechtskräftige Abweisung der 600.000 Euro Schmerzensgeld-Klage zeigt er sich sehr enttäuscht – und auch darüber, dass das Land Steiermark keine einvernehmliche Lösung angestrebt habe. Er möchte nun versuchen, sich noch an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.