Das slowenische Atomkraftwerk Krsko soll weitere 20 Jahre betrieben und sogar ausgebaut werden, so die Pläne der Eigentümer, die derzeit in einem Umweltverträglichkeitsverfahren geprüft werden – mehr dazu in Internationale UVP für AKW Krsko erreicht (kaernten.orf.at, 10.3.2021). Doch Krsko liegt in einer ausgewiesenen Erdbebenzone, womit von diesem Kernkraftwerk für das nahe Österreich und speziell für die Steiermark generell eine erhebliche Gefahr ausgeht – mehr dazu in Nach Erdbeben: Sorge um AKW Krsko wächst (29.12.2020).
Laufzeit von Krsko bis 2043?
Bis vor wenigen Wochen konnten in Österreich Stellungnahmen gegen die Pläne des AKW-Betreibers abgegeben werden, was auch das Land Steiermark tat – sie wurden bereits an die slowenische Regierung übermittelt. Bei der Anhörung in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium und slowenischen Behördenvertretern unter Organisation der Länder Steiermark und Kärnten – derzeit auch hier im Livestream mitzuverfolgen – gibt es am Dienstag im Rahmen des Espoo-Verfahrens noch einmal die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Das Espoo-Verfahren, benannt nach der in der gleichnamigen finnischen Stadt beschlossenen Konvention für grenzüberschreitende UVPs, war auch im Vorfeld des Baus der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 angewendet worden. Gemäß der Konvention ist im Rahmen dieses Verfahrens auch das Nachbarland Österreich einzubinden, gültig ist aber das slowenische UVP-Recht.

Für Reinhard Uhrig von Global 2000 ist vor allem die Erdbebensicherheit einer der Hauptkritikpunkte: „Was der Betreiberkonzern zum Erdbebenrisiko vorgelegt hat, waren Daten, die 18 Jahre alt sind, und die behaupten, dass das alles nicht so schlimm ist. Neue Forschungen von österreichischen, slowenischen und italienischen Geologinnen haben ergeben, dass es sehr wohl eine aktive Erdbebenlinien ganz in der Nähe des Reaktors gibt.“

Aktive Erdbebenlinie in der Nähe des Kraftwerks
Zu dieser Erkenntnis kommt auch eine vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebene Expertise von Geologen und Atomexperten – auch sie muss bei Erstellung des UVP-Bescheids von der slowenischen Regierung berücksichtigt werden, erklärt Europarechtexperte und Rechtsanwalt Rudi Vouk. Passiere das nicht, „gibt es natürlich noch die Möglichkeit, die Frage dem EuGH vorzulegen, nur ist das mehr eine rechtstechnische und eine verfahrensrechtliche Frage. Europarechtlich ist das inhaltlich eigentlich nicht geregelt.“
Auch zweiter Reaktor geplant
Umso beunruhigender ist, dass nicht nur eine Laufzeitverlängerung bis 2043, sondern auch schon ein zweiter Reaktor geplant wird. Slowenien kündigt dazu zwar eine Volksabstimmung an, doch Vouk vermutet Taktik dahinter: „Ich gehe schon davon aus, dass die slowenische Regierung fix damit rechnet, dass die Mehrheit ohnehin für den Ausbau stimmen wird, weil Slowenien schlicht und einfach nichts anderes hat.“
Daher dürfe man sich hierzulande keine allzu großen Hoffnungen machen, meint der Europarechtsexperte: „Weder Bohunice, noch Mochovce konnte mit irgendwelchen europäischen Argumenten verhindert werden.“ Bis spätestens Ende 2023 muss jedenfalls eine Entscheidung in irgendeine Richtung gefallen sein, denn nur solange hat Krsko noch eine Laufzeitgenehmigung.
Verwaltungsgericht gab Berufung statt
Ursprünglich war die slowenische Umweltbehörde der Meinung gewesen, so wurde mitgeteilt, dass für eine Laufzeitverlängerung überhaupt keine UVP nötig sei. Diverse slowenische Umweltorganisationen beriefen gegen diese Entscheidung und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht. Das Verfahren wurde Ende Mai 2021 offiziell eröffnet. Österreich nimmt daran teil, wobei die direkte Teilnahme über das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) läuft.