Die 18-Jährige soll im Fach „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ bei der Reifeprüfung in der HLW Deutschlandsberg versucht haben, sich mit einigem technischen Aufwand ein positives Ergebnis zu sichern – allerdings: Sie wurde beim Schummeln erwischt.
Matura-Zeugnis ist eine öffentliche Urkunde
In so einem Fall sei die Aufsichtsperson verpflichtet, die Sache an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, heißt es seitens der Bildungsdirektion: Beim Reifeprüfungszeugnis handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, daher die rechtlichen Konsequenzen.
„Dass geschummelt wird in der Schule ist eine Sache, aber mit diesem technischen Equipment ist das noch einmal etwas anderes“, so der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Bacher, nach einem Bericht der „Kleinen Zeitung“. Die Bildungsdirektion bringe die Sache daher berechtigt zur Anzeige: Ob es tatsächlich zu einer Anklage komme, müsse noch geprüft werden.
Führerschein-Schummler wurden bereits verurteilt
Schul-Schummler landeten bisher noch nie in Graz auf der Anklagebank, wohl aber Personen, die bei der Führschein-Prüfung betrogen hatten. Derartige Fälle – die von der Straftat her den gleichen Paragrafen betreffen – wurden bereits verhandelt und die Betroffenen auch verurteilt.