Politik

Nach Spottlied: Leiterin zurück im Umweltamt

Die für ihr Spottlied gescholtene Leiterin der für Umwelt und Raumordnung zuständigen Landesabteilung 13 kehrt mit Juni zurück in ihr Amt. Die strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit angeblichen UVP-Verfahren „auf Bestellung“ bleiben.

Besagte Abteilungsleiterin hatte im Vorjahr zusammen mit einem Kollegen bei einer Weihnachtsfeier der steirischen Umweltabteilung „Gemüse, aber bitte mit Blei“, frei nach Udo Jürgens’ „Aber bitte mit Sahne“, gesungen und damit auf die belastete Gemeinde Schrems bei Frohnleiten Bezug genommen, deren Bürger laut einer Empfehlung der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) von 2018 Grundwasser nicht verwenden und Gemüse aus eigenem Garten nicht essen sollten. Grund ist eine Abraumhalde aus früherem Bergbau, die später bebaut wurde.

Spottlied zog Versetzung nach sich

Die Causa wurde bekannt, kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Graz Ermittlungen gegen vier Personen aufgenommen hatte, darunter darunter auch besagte Leiterin und ein Kollege der Landesabteilung 13. Die Staatsanwaltschaft hegt den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und der Bestechlichkeit, in Zusammenhang mit UVP-Verfahren in der Steiermark, die angeblich „auf Bestellung“ durchgeführt worden sind – mehr dazu in UVP „auf Bestellung“: Staatsanwalt ermittelt (9.11.2021).

Nach Bekanntwerden des Videos hatte Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) daher empört reagiert: „Das ist untragbar und unerträglich.“ Sie habe unverzüglich mit der Personalabteilung Kontakt aufgenommen, um die Suspendierung der Abteilungsleiterin zu fordern. Die vorläufige Suspendierung erfolgte, anschließend wurde die Frau einer anderen Abteilung dienstzugeteilt – mehr dazu in UVP-Skandal: Amtsleiterin nach Video suspendiert (1.12.2021).

Rückkehr mit Disziplinarrecht vereinbar

Rund ein halbes Jahr später, mit 1. Juni, kehrt die Abteilungsleiterin nun wieder zurück auf ihren Posten: Demnach soll weder das Disziplinarverfahren noch der Bericht der Internen Revision die Rückkehr ausschließen. „Die angeordnete Zuteilung an eine andere Dienststelle läuft für die Betroffene mit Ende des Monats aus“, bestätigte Günther Lippitsch, Personalchef des Landes, der „Kronen Zeitung“ am Mittwoch. Laut gültigem Dienstrecht kann ein Beamter nämlich nur maximal drei Monate ohne dessen Einverständnis auf einen andere Posten versetzt werden. ==

Noch „Verbesserungsbedarf in Organisationsstruktur“

Aus dem Büro von Umweltlandesrätin Lackner wird die Rückkehr auf APA-Nachfrage ebenfalls bestätigt: „Die Dienstzuteilung der Abteilungsleiterin endet. Damit übernimmt sie gemäß den Bestimmungen des Landes wieder ihre Aufgabe. Der dieser Tage fertiggestellte Bericht der Internen Revision gibt keine Hinweise auf grobe Missstände, zeigt jedoch Verbesserungsbedarf in der Organisationsstruktur der Abteilung auf.“

Lackner ergänzte, dass die Abteilung in den vergangenen Monaten mit zusätzlichem Personal verstärkt und aufgewertet worden sei. „Ich erwarte mir, dass die Abteilungsleiterin vom ersten Tag ihrer Rückkehr an intensiv daran arbeitet, die notwendigen organisatorischen Änderungen einzuleiten und umzusetzen. Das habe ich in einem Gespräch mit ihr auch klar eingefordert.“

Vorerst nicht für UVP-Verfahren zuständig

Davon unberührt bleiben die noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rund um die angeblichen UVP-Verfahren „auf Bestellung“. Bis die anonym erhobenen Anschuldigungen von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt sind, werde die Abteilungsleiterin daher auch weiterhin nicht an UVP-Verfahren beteiligt sein, heißt es aus Lackners Büro. Der für UVP-Verfahren zuständige Referent, gegen den ebenfalls Ermittlungen eingeleitet worden waren, ist nach wie vor aus der Abteilung abgezogen.