Wie die Polizei am Freitag mitteilte wurden kürzlich die behördlichen Auflagen des Betriebes überprüft. Dabei bestätigte sich der Listerienverdacht. An Arbeitsgeräten des fleischverarbeitenden Betriebes wurden von der Gesundheitsbehörde Listerien festgestellt.
Gefahr in Verzug
Der Verkauf der Waren wurde daraufhin wegen Gefahr in Verzug untersagt. Bei einer weiteren Kontrolle am 25. Mai wurde jedoch festgestellt, dass die Tür zum Verkaufsraum offen und dieser somit für jeden frei zugänglich war. Im Verkaufsraum wurden diverse Fleischwaren offenbar zum Verkauf angeboten. Der Direktvermarkter bestritt allerdings den Verkauf der Waren. Der Betrieb musste daraufhin geschlossen werden. Die Polizei erhielt den Auftrag, die behördlichen Maßnahmen zu überwachen.
Aufgrund dieser Tatsachen wird gegen den Firmenverantwortlichen die Anzeige wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet. Ob auch Lebensmittel von Listerien befallen waren, wird derzeit überprüft.