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dpa/Karl-Josef Hildenbrand
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SOZIALES

Komplizierter Weg zum Strombonus

Die meisten Haushalte, die in diesen Tagen ihren Energiebonus-Gutschein über 150 Euro bekommen haben, haben sich zuerst gefreut – das auszufüllende Formular stellt aber viele vor Schwierigkeiten.

Nach dem Auspacken des 150 Euro-Gutscheins für den Energiebonus stellten viele fest, dass das Formular, mit dem der Strombonus beantragt wird, für sie nicht einfach auszufüllen ist.

Tausende Anrufe bei der Energie Steiermark

Das merkt man auch bei der Energie Steiermark – deren Sprecher Urs Harnik sagt: „Bei uns rufen sehr viele Kundinnen und Kunden an, brauchen Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen dieses Formulars, wir helfen hier sehr gerne, allein im Mai waren es 96.000 Anrufe – da sieht man schon, dass es hier Unterstützung braucht. Die häufigste Frage ist die nach der Zählernummer.“

Viele Anfragen auch bei der AK

Auch der Energiebeauftragte der Arbeiterkammer Steiermark, Karl-Heinz Kettl, bekommt viele Anfragen zum Stromgutschein, allerdings besonders zur Frage, wer berechtigt ist und wer nicht. „Es gibt einige Haushalte, die nicht berechtigt sind, etwa Untermieter – da hat der Vermieter den Stromvertrag. Viele wissen auch nicht, wo ein Stromzähler verbaut oder ein Stromzähler vorhanden ist“, so Kettl.

Schwieriges Formular für Strombonus

In vielen steirischen Haushalten war dieser Tage die Freude groß: Ist doch der 150-Euro-Gutschein für den Strombonus der Regierung ins Haus geflattert. Doch die Freude war schnell wieder dahin. Weil das Ausfüllen des Gutschein-Formulars viele vor große Schwierigkeiten stellt.

„Innerhalb des nächsten Monats“

Etwa 150.000 Steirerinnen und Steirer haben allerdings ihren Gutschein bereits beantragt. „Ab der kommenden Woche sollen wir die ersten Daten vom Bundesrechenzentrum erhalten. Wir werden das dann sofort in unsere Systeme einpflegen und innerhalb des nächsten Monats werden die ersten Rechnungen mit der Berücksichtigung des Gutscheins schon rausgehen“, so Harnik. Für viele steht davor allerdings noch die Hürde des Ausfüllens des Antragsformulars.