Reisende am Flughafen
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Verkehr

Flug-Reisen: die Rechte der Passagiere

Die Reiselust ist derzeit besonders groß, doch der starke Personalmangel bei Fluglinien führt zu Problemen. Flugausfälle, Verspätungen und fehlendes Gepäck häufen sich. Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark gibt es vermehrt Anfragen.

Die Flugbranche steht zunehmend vor großen Herausforderungen. Nach der Pandemie ist die Reiselust der Menschen zwar wieder da, Verspätungen, gestrichene Flüge oder fehlende Gepäckstücke trüben diese aber immer öfter – mehr dazu in Flugbranche: Probleme für Passagiere nehmen zu.

Wieder mehr Anfrage beim Konsumentenschutz

Wer kennt das nicht: der geplante Flug wird kurzfristig gestrichen und man steht plötzlich vor der Frage, wie kommt man von A nach B. Anfragen zu Flugstornierungen häufen sich derzeit bei der Arbeiterkammer Steiermark, heißt es von Konsumentenschützer Herbert Erhart: „Wenn jetzt die Fluglinie einen Flug annulliert, dann hat man Anspruch auf eine anderwärtige Beförderung bzw. wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dass die Fluglinie mich zeitnah ans Ziel befördert, dann wäre ansonsten eine Erstattung der Ticketkosten ein Rechtsanspruch.“

Art der Buchung entscheidend

Außerdem müsse die Fluglinie auch für Übernachtungskosten aufkommen, wenn ein alternatives Flugangebot nicht am gleichen Tag angeboten werden kann. Gleiches gilt für anfallende Kosten bei verpassten Anschlussflügen auf Grund von Verspätungen, erklärt Erhart: „Wichtig ist es hier eben, dass das eine durchgehende Buchung ist.“

Kostenersatz von Fluglinie

Kommt es innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt zu einer Stornierung, kommen zu den möglichen neuen Beförderungsangeboten und Ticketerstattungen auch noch Entschädigungszahlungen der Fluglinie hinzu. Bei fehlenden Gepäckstücken ist zumindest das Notwendigste abgedeckt.

Der AK-Konsumentenschutz-Experte weiß: „Wenn ein Gepäck verspätet ankommt – nehmen wir an, ich trete einen Urlaub in den Süden an, möchte Badeurlaub verbringen und mein Koffer kommt erst ein bis zwei Tage später, so hat man Anspruch, dass man sich selbst mit dem Notwendigsten versorgt. Toilettenartikel, Unterwäsche, vielleicht ein T-Shirt, eine Short, eine Badehose. Hier sind diese Kosten von der Fluglinie zu erstatten.“

Passagieren müssen häufig um Rechte kämpfen

Sofern die Fluggastrechteverordnung der EU Anwendung findet, müssten die Kosten grundsätzlich binnen sieben Tagen rückerstattet werden. Laut Erhart gäbe es aber immer noch Fälle aus dem Jahr 2020, wo Steirer auf die Rückerstattung von Flugkosten warten würden.