Prozess in Graz
APA/INGRID KORNBERGER
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Gericht

Mit Hammer auf Frau eingeschlagen: Sechs Jahre Haft

Ist Graz ist am Dienstag ein Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt worden: Der 43-Jährige hatte im Dezember 2021 mit einem Zimmererhammer auf den Kopf seiner Ehefrau eingeschlagen.

Bis zur Tat im Dezember in der oststeirischen Gemeinde Ilz war der 43-Jährige unbescholten. Vorherige Beziehungen und eine Ehe gingen auseinander, aber er kümmerte sich teils allein um die Obsorge der Kinder, sagte der Beschuldigte am Dienstag zum Richter und den Geschworenen.

Mehrere Suizidversuche am Tag vor der Tat

Er sei in ein Burn-out geschlittert, und als die Pandemie ausbrach, zog er sich immer weiter zurück, verweigerte die Impfung und verfiel offenbar in Depressionen, weil es nach der Kündigung seines Jobs finanziell immer schwieriger geworden sei – das habe auch Schwierigkeiten und Streit in seine zweite Ehe gebracht. Seit September habe er immer öfter mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen.

Laut Staatsanwältin unternahm der Mann am Tag vor der Tat gleich mehrere sehr ernsthafte Suizidversuche, wobei er zuletzt von seiner Frau, einer Krankenschwester, davon abgehalten wurde. Eine Alarmierung der Rettung verweigerte er jedoch aus Scham, wie er vor Gericht meinte – stattdessen kam es am nächsten Tag erneut zum Streit mit seiner Ehefrau.

Frau mit einem Messer bedroht

Das spätere Opfer hatte mit anderen Männern auf Datingplattformen Kontakt aufgenommen, weil das Paar mehr Schwung in sein Liebesleben bringen wollte; als sie dann mit einem der Männer auch über private Probleme sprach, sei er eifersüchtig geworden. „Er holte ein Messer, hielt es ihr an den Hals und sagte: ‚Du gehörst abgestochen, du Drecksau‘“, so die Staatsanwältin.

Als der achtjährige Sohn der Frau ins Zimmer kam, habe der Angeklagte das Messer versteckt. Während die Mutter den Buben wieder ins Kinderzimmer brachte, schrieb der Beschuldigte mehrere Abschiedsbriefe; danach ging er zu Fuß zu einer Brücke und hoffte laut eigenen Angaben, dass seine Frau ihm folgen und ihn holen würde. Das tat sie allerdings nicht: Sie versorgte ihre Verletzungen, schilderte sie bei einer kontradiktorischen Einvernahme, deren Inhalte per Video eingespielt wurden.

Mit Zimmererhammer auf Schädel eingeschlagen

Dass sie nicht zu ihm zur Brücke kam, machte den Beschuldigten noch wütender und er ging zurück zum Haus. Seine Frau hatte sich in der Zwischenzeit darin eingesperrt, doch der 43-Jährige fand einen Zimmererhammer und schlug damit ein Fenster ein. Danach ging er damit auf seine Frau los und schlug ihr damit auf den Kopf – mehr dazu in Ehefrau mit Hammer und Messer attackiert (15.12.2021).

Prozess in Graz
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„Damit hätte er sie töten können, und er wollte das auch“, war die Staatsanwältin überzeugt. Laut dem Gerichtsmediziner war es „ein glücklicher Zufall“, dass keine lebensbedrohlichen Verletzungen aufgetreten sind, denn der Hammer traf eine dickere Stelle der Schädeldecke. Nur sechs Zentimeter daneben wäre die schwächste Stelle des Schädels, die Schläfe, gewesen.

„Hilfe gesucht, aber nicht erhalten“

Der 43-Jährige gestand sämtliche Schläge und Tritte, meinte aber auch, seiner Frau sei es gleichgültig gewesen, dass er sich umbringen wollte. Der psychiatrische Sachverständige sagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem „massiven Regungszustand in einer suizidalen Krise“ war – seine Zurechnungsfähigkeit war daher war deutlich reduziert, aber noch vorhanden. Angesichts der Vorgeschichte mit den mehrfachen Suizidversuchen meinte der Gutachter: „Hier hat jemand Hilfe gesucht, die er nicht erhalten hat.“

Urteil nicht rechtskräftig

Der 43-Jährige wurde wegen gefährlicher Drohung mit dem Tode, Körperverletzung, absichtlicher schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt, außerdem haftet er für eventuelle Folgeschäden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.