Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Auftragskiller aus dem Darknet: Freispruch

In Graz ist am Mittwoch ein Mann vom Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Mord freigesprochen worden: Laut Anklage wollte er den neuen Partner seiner Ex-Freundin ermorden lassen. Die Verhandlung musste zum zweiten Mal durchgeführt werden.

Der 28-jährige Landwirt soll laut Anklage über einen Bekannten beabsichtigt haben, im Darknet einen Mörder für den neuen Partner seiner Ex-Freundin zu finden. Zur Ausführung kam der Plan nie, der Beschuldigte leugnet die Tat.

Schon immer „Probleme mit Trennungen“

Im ersten Rechtsgang im Februar fiel die Entscheidung der Laienrichter mit 4:4 Stimmen für den Angeklagten, doch die Berufsrichter setzten das Urteil aus – mehr dazu in Killer-Prozess: Urteil überraschend ausgesetzt (23.2.2022).

Der Staatsanwalt schilderte nun am Mittwoch erneut, dass der 28-Jährige immer schon Probleme mit Trennungen gehabt habe: Seiner vorigen Freundin schickte er nach der Trennung offenbar Pornobilder und Nachrichten, bis sie den Kontakt komplett abbrach.

Auch mit der nächsten Beziehung klappte es nicht, die Trennung soll vom Beschuldigten ausgegangen sein. Doch sobald er erfuhr, dass die Frau wieder in einer Beziehung war, wollte er sie zurück: Zunächst habe er arrangiert, dass ein Freund einen „Treuetest“ beim neuen Partner seiner Ex-Freundin veranlasst; schließlich kam der Angeklagte laut Staatsanwalt aber auf die Idee, dass der Nebenbuhler „verräumt“ gehört, wie es der Beschuldigte ausdrückte.

Landwirt fühlt sich in keiner Weise schuldig

Der 28-Jährige soll einem Freund Geld geboten haben, damit dieser im Darknet einen Killer sucht. „Es ist genauso strafbar, wenn ich ernsthaft einen Freund bitte, mir jemanden zu verschaffen, der den Mord ausführt“, so der Staatsanwalt gegenüber den Geschworenen; außerdem gebe es keinen Hinweis, wieso der Zeuge die ganze Geschichte erfinden hätte sollen, wie das der Angeklagte behauptet.

Der Verteidiger sprach dagegen von einer „Vorverurteilung“ und meinte: „Wir sind in Hirschegg und nicht in Chicago.“ Sein Mandant habe im Darknet nur Tabletten kaufen wollen, um seinem Leben ein Ende zu setzten. Der Landwirt fühlte sich auch beim zweiten Prozess in keiner Weise schuldig.

Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten und sprachen ihn am späten Abend frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.