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Wirtschaft

Hitzefrei: Gewerkschaft fordert Anspruch

Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad wird das Arbeiten in vielen Branchen zur Belastungsprobe. Am Bau kann es seit 2019 ab 32,5 Grad hitzefrei geben, wenn der Arbeitgeber es vorgibt. Die Gewerkschaft Bau-Holz fordert einen Rechtsanspruch auf die Arbeitsniederlegung und wird von anderen Gewerkschaften unterstützt.

Wenn das Thermometer im Freien um die 30 Grad anzeigt, könne man davon ausgehen, dass sich die Luft in so mancher Industriehalle auf 40 bis 45 Grad aufheize – durch Brennöfen oder Abwärme von Maschinen – sagt Hubert Holzapfel von der Produktionsgewerkschaft Pro-Ge: „Wenn der Gesundheitsminister schon sagt, dass die Pferde nicht mehr vorgespannt werden dürfen bei Fiakern, dann ist es glaube ich auch höchst an der Zeit, dass auch auf die Menschen Rücksicht genommen wird, die täglich bei so einer Hitze schwer arbeiten.“

Ersatz für Lohnnebenkosten

In den Produktionsbetrieben gibt es laut Holzapfel derzeit gar keine Hitzeregelung, am Bau gibt es seit drei Jahren die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ab 32,5 Grad hitzefrei geben. Die Gewerkschaften Pro-Ge und Bau-Holz fordern allerdings, dass Arbeitnehmer ab dieser Temperatur selbst entscheiden können, sagt Bau-Holz-Landesvorsitzender Christian Supper: „Hier wäre es sinnvoll, eine halbe Stunde früher anzufangen und bis zwei Uhr zu arbeiten.“

Der Vorteil für die Firmen wäre laut Supper: „Die Mitarbeiter bekommen von ihrem KV-Lohn 60 Prozent ausbezahlt und die Firmen bekommen diese 60 Prozent plus 30 Prozent Lohnnebenkosten ersetzt.“ Eine solche Schlechtwetterentschädigung gibt es nur am Bau. Trotz der Entschädigungen spricht sich Michael Stvarnik, Bauinnungsmeister in der Wirtschaftskammer, gegen einen Rechtsanspruch aus.

WKO gegen Änderung der Hitzeregelung

Stvarnik begründet die Ablehnung mit Tätigkeiten und Fristen, die eingehalten werden müssen: „Wenn Sie sich gerade bei Betonierarbeiten befinden, da ist eine große Fläche eingeschalt, da sind Tonnen von Baustahl und Sie gießen den Beton ein, so kann man das nicht unterbrechen, das funktioniert nicht. Außerdem besteht ein Vertrag mit einem Auftraggeber mit dem verbindliche Fristen vereinbart wurden.“

Auf diese Fristen sind dann wieder andere Arbeiten zeitlich abgestimmt. Hier stelle sich laut Stvarnik die Frage, wer die Pönalen im Fall einer hitzebedingten Arbeitsniederlegung zahlen soll. Die bestehende Hitzeregelung sei ausreichend und die Hälfte aller Firmen würde an extrem heißen Tagen ohnehin hitzefreie Stunden gewähren, so der Bauinnungsmeister.