Koralpe von oben
Kurt Stüwe / Ruedi Homberger
Kurt Stüwe / Ruedi Homberger
Umwelt

Alte Koralm-Verordnung wird in Frage gestellt

Im Fall des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes auf der Koralm in der Weststeiermark gibt es neue Entwicklungen. Die Verordnung von 2015 wird in Frage gestellt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung des Kraftwerkes hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juli einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof gestellt, die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Koralm zum Landschaftsschutzgebiet zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Hintergrund ist eine Änderung der Verordnung 2015, wie aus einem Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes hervorgeht.

„Ohrfeige für die Landesregierung“

Wie die in Sachen Pumpspeicherwerk Koralm beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS am Mittwoch mitteilte, erhielt sie heute Post vom Bundesverwaltungsgericht. Sprecher Wolfgang Rehm sagte dazu: „Das Bundesverwaltungsgericht hat unserer Anregung stattgegeben und die 2015 erlassene Verordnung zur Verkleinerung des Landschaftschutzgebiets Koralpe dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorgelegt. Das ist eine Ohrfeige für die Steiermärkische Landesregierung“.

Zur Vorgeschichte hieß es aus dem Büro der steirischen Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) am Mittwoch, dass der damals zuständige FPÖ-Landesrat Gerhard Kurzmann die seit 1956 bestehende und bis 1981 mehrfach überarbeitete Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet auf der Koralm ändern habe lassen. Dabei sei unter anderem die Glitzalm aus dem verordneten Landschaftsschutzgebiet herausgefallen, eben dort, wo nun der Koralm-Pumpspeicher entstehen soll.

Warten auf Entscheidung der Verfassungsrichter

Lackner sagte dazu, als Mitglied der Landesregierung müsse sie davon ausgehen können, dass die vielen unterschiedlichen Amtshandlungen der Vorgänger fundiert getroffen wurden. Dazu zähle eben auch die konkrete, in deren Fall der Verfassungsgerichtshof nun prüfe, aufgrund von Einwänden von Projektgegnern gegen die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung vom Juni 2015. „Diese höchstgerichtliche Erkenntnis wird die notwendige Klarheit und Transparenz schaffen, daher müssen wir abwarten, zu welchem Ergebnis der VfGH kommt. Erst dann kann beurteilt werden, ob weitere Schritte notwendig sein könnten, denn wir können nicht Entscheidungen unserer Gerichte vorgreifen“, sagte Lackner.

Grüne sehen sich bestätigt

Die steirischen Grünen sehen sich in ihrer ablehnenden Haltung zum geplanten Koralm-Pumpspeicherkraftwerk bestätigt. Klubobfrau Sandra Krautwaschl sagte am Donnerstag, sie sehe dringenden Handlungsbedarf bei der Landesregierung: „Die Entscheidung bestätigt unsere jahrelange Kritik am UVP-Verfahren und zeigt: Neben den oft mangelhaften Unterlagen der AntragstellerInnen sind Tricksereien ein Hauptgrund für verzögerte Verfahren.“

Bis zu einer Milliarde Euro an Investitionen

Projektwerber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie will auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg ein Unterbecken und ein Oberbecken errichten. Der Unterspeicher soll im Talraum des Seebaches entstehen und einen Inhalt von 4,7 Millionen Kubikmeter aufweisen. Der Oberspeicher soll im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm gebaut werden. Dieses Becken soll beim Stauziel 5,5 Millionen Kubikmeter fassen. Für das Vorhaben müssen Rodungen im Ausmaß von etwa 15,13 Hektar eingerechnet werden. Das Projekt ist mit einem Investitionsaufwand von 800 Millionen bis eine Milliarde Euro eines der größten in der österreichischen Energielandschaft.

Die Höhendifferenz zwischen beiden Seen soll rund 600 Meter betragen, das Krafthaus mit den Turbinen wäre im Berginneren vorgesehen. Die rund 800 Meter langen und etwa 90 Meter hohen Staumauern sollen keine Betonwände, sondern bepflanzte Naturdämme sein.