Gericht

Nötigung: Zwölfjährige sollte Nacktfotos verschicken

Ein 19-Jähriger ist am Montag in Graz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er über Snapchat Nacktfotos von zwölf- bis 14-jährigen Mädchen erpressen wollte.

Der Angeklagte hatte die Mädchen vor drei Jahren über Snapchat kennengelernt: Es wurden Bilder ausgetauscht, auch solche, in denen die Mädchen nur in Unterwäsche oder oben ohne zu sehen waren. Doch das genügte dem 19-Jährigen nicht: Er verlangte, dass sie ihm Nacktfotos schicken sollten, sonst würde er die Unterwäschebilder veröffentlichen; später forderte er – allerdings laut Anklage erst von den mittlerweile über 14-Jährigen – auch Fotos mit pornografischen Darstellungen.

„Wir haben nie über das Alter gesprochen“

„Haben Sie gewusst, dass es sich um so junge Mädchen handelt?“, fragte die Richterin den 19-Jährigen. „Nein, das habe ich nicht gewusst, wir haben nie über das Alter gesprochen“, beteuerte der Beschuldigte. „Ist Ihnen klar, dass das eine Nötigung ist?“, hakte die Richterin nach. „Jetzt schon, vorher nicht“, meinte der Lehrling kleinlaut.

„Wieso macht man so etwas überhaupt?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich verstehe es selbst nicht“, kam die Antwort. „Warum haben Sie sich nicht legale Pornografie angesehen?“, stellte die Richterin eine praktische Frage. „Das denke ich mir jetzt auch“, pflichtete ihr der junge Mann bei.

Richterin: „Will Ihnen nicht die Zukunft verbauen“

Eine Diversion lehnten Richterin und Staatsanwalt ab, aber die Strafe fiel mit sechs Monaten bedingt eher mild aus. „So etwas macht man nicht, ich will Ihnen aber auch nicht die Zukunft verbauen. Sie haben heute einen guten Eindruck gemacht“, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Weder der Beschuldigte noch der Ankläger gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.