Chronik

Belohnung nach Raubüberfall ausgesetzt

In Zusammenhang mit dem brutalen Raubüberfall auf eine mittlerweile geschlossene Bankfiliale in Nestelbach im Ilztal im Bezirk Hartberg am 29. März 2018 ist jetzt eine Belohnung ausgesetzt worden.

Mit einem Küchenmesser bewaffnet und einer Sturmhaube maskiert, überfiel der bislang unbekannte Täter an jenem Donnerstag kurz vor 19.00 Uhr eine Reinigungskraft – sie war gerade dabei, im Bereich des Personaleinganges den Müll zu entsorgen. In der Folge fesselte der Täter die 46-Jährige, zog ihr eine Wollmütze über den Kopf und drängte sie in die Toilette.

Hinweise erbeten

Die Polizei bittet unter der Tel.nr. 059133/60-3333 um (auch vertrauliche) Hinweise.

Nachdem er die Frau dazu genötigt hatte, den damaligen Filialleiter unter einem Vorwand in die Filiale zu locken, wurde auch dieser von hinten überfallen und mit Klebebändern am Rücken gefesselt. Mangels frei zugänglichen Bargeldes flüchtete der bis heute Unbekannte ohne Beute. Die unverletzten Opfer blieben geschockt zurück und konnten sich kurz darauf selbst befreien.

Auffällige Wollhaube zurückgelassen

Bei dem Täter dürfte es sich um einen etwa 170 bis 180 cm großen und 25 bis 45 Jahre alten Mann handeln. Er sprach während des Raubüberfalls zunächst in oststeirischem Dialekt und versuchte dann im weiteren Verlauf, einen ausländischen Akzent vorzutäuschen – Ermittler halten daher eine Herkunft aus der Südoststeiermark oder dem südlichen Burgenland für wahrscheinlich. Der zum Tatzeitpunkt mit einer dunklen Hose und einer umgedrehten Kapuzen-Winterjacke (grüne Elemente im Brustbereich) bekleidete Mann trug eine Sturmhaube mit einem durchgehenden Sehschlitz. Bewaffnet war er mit einem Küchenmesser mit Wellenschliff.

Die Haube
Polizei
Am Tatort ließ der Täter eine schwarze Wollhaube mit dem Buchstaben „A“ auf der Stirnseite zurück. Zu diesem Modell ist bekannt, dass es vom Bekleidungsunternehmen „mister*lady“ stammt.

Das betroffene Geldinstitut setzt nun eine Belohnung in der Höhe von einmalig 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Klärung der Vorgänge und im Falle des Vorliegens einer Straftat zur Verurteilung des Täters oder der Täter führen. Die Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und bei mehreren Hinweisgeberinnen oder Hinweisgebern in Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind, sowie Personen, denen eine Mitschuld am Sachverhalt anzulasten ist.