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Chronik

Hitzeschutzplan tritt in Kraft

Mit Mittwoch tritt der steirische Hitzeschutzplan in Kraft. Über das Hitzewarnsystem werden Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, mobile Dienste, Ärzte und Behörden informiert, aber auch jede Steirerin und jeder Steirer kann sich dafür anmelden.

Der Hitzeschutzplan ist inklusive Drei-Tages-Prognose online und geht zusätzlich an 3.000 steirische E-Mailadressen, darunter Pflegeeinrichtungen oder Behörden, erklärt Christian Pollhammer von der Landessanitätsdirektion; auch ein Plakat mit allen wichtigen Infos kann ausgedruckt werden.

Für jeden zugänglich

Für das Hitzewarnsystem kann sich jeder per E-Mail oder über einen QR-Code anmelden, so Christian Pollhammer: „Wenn Sie auf einer Hitzewarnung oder auf dem Plakat diesen QR-Code sehen, dann müssen sie einfach nur das Handy draufhalten, und wir kriegen dann automatisch eine Mail zugesendet, mit der Mailadresse, die dann in den Hitzewarnverteiler aufzunehmen ist.“

Auf Ältere und Medikamente aufpassen

Erstellt wurden unterschiedliche Infoblätter mit Notrufnummern, Tierrettungseinrichtungen und etwa Checklisten für Pflegeeinrichtungen oder Angehörige älterer SteirerInnen. Hier gibt es den Appell, an ältere Nachbarn zu denken, denn Hitzebelastung kann gefährlich werden.

Auch bei bestimmte Medikamenten müsse man aufpassen, sagt Pollhammer: „Alles, was Einfluss auf den Temperaturregelungshaushalt des Körpers hat, alles, was Einfluss auf den Wasserhaushalt des Körpers hat und alles, was Einfluss auf den Bewusstseinszustand des Menschen haben kann, sind natürlich Medikamenteninhaltsstoffe, welche natürlich in Zusammenhang mit Hitzestress gefährlich werden können.“

Arbeit: Nicht überanstrengen

Auch Alkohol, Koffein und zuckerhaltige Getränke sollten vermieden werden. Wer kann, sollte drinnen bleiben, sich bei der Arbeit draußen schützen und sich nicht überanstrengen: „Es gibt Regelungen, welche Komforttemperaturzonen bei welchen Arbeiten mit diversen körperlichen Belastungsgraden zu empfehlen sind. Es gibt die allgemeinen Empfehlungen, eben richtiges Lüftungsverhalten, mobile Klimaanlagen, flexible Arbeitszeit, Pausenregelungen. Das sind keine Mussbestimmungen, das liegt seitens des Arbeitgebers, ob diverse Maßnahmen gesetzt werden“, sagt Christian Pollhammer von der Landessanitätsdirektion.