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GESUNDHEIT

Notärztemangel: Neues Sanitätergesetz gefordert

In der Steiermark gibt es Probleme, Notarztdienste rund um die Uhr zu besetzen. Jetzt prescht Landesrettungskommandant Peter Hansak vor: Er fordert ein neues Sanitätergesetz.

Zwei Todesfälle im Bezirk Liezen, bei denen bis zum Eintreffen des Notarztes sehr viel Zeit verstrichen sein soll, sorgen derzeit für Diskussionen.

Pensionierte Ärzte übernehmen Großteil der Dienste

Im benachbarten Murau schafft man die notärztliche Versorgung derzeit nur, weil vor allem pensionierte Ärzte im Einsatz sind. Wenn ein Notarztteam im Bezirk Murau zu einem Einsatz aufbricht, dann ist oft ein Arzt an Bord, der schon in Pension ist, denn den Notarztstützpunkt könne man nur deshalb rund um die Uhr besetzen, weil die pensionierten Ärzte einen Großteil der Dienste übernehmen, sagt Stützpunktleiter Peter Schmidt.

Bisher nicht dagewesenes Ausmaß

„Grob sind es zwei Drittel. Von meinen Kollegen ist aktuell einer bald 70, einer 65, einer 63, und ich bin selbst 60 Jahre alt. Es sind 20 Tage, die sie in dieser Konstellation besetzen – das ist mein Glück“, so Schmidt.

Einer von ihnen ist der Anästhesist und langjährige Notarzt Dimitri Vasiljevic – er kennt die Problematik: „Derzeit sind sehr viel Notarztdienste unbesetzt steiermarkweit. Manche Stützpunkte sind gut besetzt, manche leiden wirklich an Mangel an Notärzten. So etwas hat es immer gegeben, aber nicht in diesem Ausmaß.“

Notärzte mit Erfahrung besonders gesucht

Besonders gesucht werden erfahrene Notärzte, sagt Schmidt: „Es gibt oft Einsätze, die leicht handhabbar sind, aber du kannst plötzlich um 2.00 Uhr in der Früh einen Einsatz haben, wo du ins Auto springen musst und zu einem erstickenden Kind hin – und das musst du auch können, das muss immer abrufbar sein, das Können, das man sich aufbaut, das kann man im Job fast gar nicht lernen.“

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Was den Notarzt-Stützpunkt in Murau durchgehend besetzt sein lässt, ist also offenbar das Engagement Einzelner. „Mein Onkel hat bis 72 gearbeitet, und ich möchte das übertreffen, ich bin jetzt 70“, so Vasiljevic.

Mangel an Notärzten

Weil in der Steiermark Notärztinnen und Notärzte fehlen ,haben einige Regionen Schwierigkeiten die Notarzt-Dienste rund um die Uhr zu besetzen. Im Bezirk Liezen werden in diesem Zusammenhang sogar auch Todesfälle untersucht.

Tatsächlich konnten im Juli steiermarkweit 30 von 600 Notarzt-Dienst nicht besetzt werden. Landesrettungskommandant Peter Hansak fordert daher nun ein neues Sanitätergesetz, denn das jetzige sei uneinheitlich – die Möglichkeiten und Fähigkeiten von Notfall-Sanitätern und Sanitäterinnen würden nicht wirklich ausgenützt werden.

Was darf ein Notfall-Sanitäter, was nicht?

Notfall-Sanitäter dürfen nach bestimmten Ausbildungen und wenn gerade kein Arzt da ist, auch gewisse medizinische Tätigkeiten ausführen – etwa bestimmte Medikamente verabreichen oder einen Venenzugang legen. Derzeit ist dabei allerdings vieles rechtlich im Unklaren – das müsse sich ändern, fordert der steirische Landesrettungskommandant: „Wir haben technische Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren nicht gegeben hat, wir haben medizinische Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren nicht gegeben hat, und diese müssen im Sanitätergesetz alle abgebildet werden.“, so Peter Hansak.

Einheitlichkeit gefordert

So gibt es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Auslegungen, auch hat der eine Notfallsanitäter diese, der andere jene Ausbildung – das müsse einheitlich werden, so die steirische Forderung, „dass jeder Notfallsanitäter in seiner Ausbildung diese Fähigkeiten bekommt und dass das Teil seiner Kompetenz im Alltag wird“, so der steirische Landesrettungskommandant.

Telemedizin forcieren

Der Notarzt soll dadurch nicht eliminiert werden – schon heute wäre aber mit moderner Technik möglich, dass ein Arzt oder eine Ärztin in einer Zentrale Anweisungen gibt, und vor Ort der Notfallsanitäter bzw. die -sanitäterin handelt, so Hansak weiter: „Wir haben schon die Möglichkeiten, wir haben in der Steiermark schon ein Netzwerk, in das alle EKG-Daten in der Notfallmedizin live eingespielt werden und auch interpretiert werden können von Ärzten, die sich nicht am Einsatzort befinden, man muss nur klären, wer darf es eigentlich anlegen, und das darf nicht im luftleeren Raum schweben, das gehört geklärt.“

Gesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit

Eine Novellierung des Gesetzes müsse auf Bundesebene dringend angegangen werden – die jetzige Regelung sei jedenfalls nicht mehr auf der Höhe der Zeit, heißt es von Seiten des steirischen Roten Kreuzes.